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Stellungnahme – Novelle Stmk. Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz

14.4.2026

Lesedauer: 1 Minute

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Aktualisiert am 17.04.2026

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres Verfassungsdienst
Burgring 4
8010 Graz




Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 14.4.2026

Inhalt


Stellungnahme - Novelle Stmk. Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz

GZ:   ABT03VD-9603/2012-88


Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Wirtschaftskammer Steiermark dankt für die Übermittlung des Novellenentwurfes zum Stmk. Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die WKO Steiermark begrüßt, dass der Landesgesetzgeber die bundesgesetzlichen Änderungen des ORF-Beitragsrechts für die Jahre 2025 bis 2027 im Steiermärkischen Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz entsprechend nachvollzieht. Hervorzuheben ist insbesondere die erzielte Lösung hinsichtlich der Berechnung der ORF-Beiträge für Betriebsstätten, die eine spürbare Entlastung für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bewirkt. Nach der neuen Regelung wird sich die Anzahl der ORF-Beiträge für Betriebsstätten in der Steiermark in den Jahren 2025 bis 2027 um rund 7.500 Beiträge reduzieren.

Unabhängig davon setzt sich die WKO Steiermark weiterhin für die generelle Abschaffung der ORF-Landesabgabe - wie bereits in fünf anderen Bundesländern – ein. In diesem Zusammenhang wird auch auf das aktuelle Regierungsprogramm verwiesen, in dem die gänzliche Abschaffung der ORF-Landesabgabe angekündigt ist.

 


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)