Stellungnahme – Novelle Stmk. Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
4.3.2026
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
A10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 4.3.2026
Inhalt
Stellungnahme - Novelle Stmk. Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
GZ: ABT10-44177/2014-87
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des Novellenentwurfes zum Stmk. Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die WKO Steiermark begrüßt, dass der Landesgesetzgeber die unionsrechtliche Möglichkeit nutzen möchte, die Erfassungs- und Umwandlungsfristen für Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verlängern.
Der Agrar- und Weinhandel weist zusätzlich darauf hin, dass viele langjährige und erfahrene Betriebsführer die Pflanzenschutz-Aufzeichnungen bereits jetzt ordnungsgemäß und gewissenhaft führen. Die elektronische Erfassung stellt für sie jedoch eine erhebliche Herausforderung dar. Es steht zu befürchten, dass einige aufgrund der neuen EDV-Erfassungspflichten ihren Betrieb sogar gänzlich einstellen werden.
Um dies zu verhindern, wären ausreichend lange Übergangsfristen von mehreren Jahren wünschenswert. Nur so erhalten die Betriebe die nötige Zeit, um die technische Ausstattung anzuschaffen und sich die erforderlichen EDV-Kenntnisse anzueignen. Hinzu kommt: Die Prüforgane sind ohnehin technisch so ausgestattet, dass sie handschriftliche Aufzeichnungen per Scanner digitalisieren können. Ein gesetzlicher Zwang zur elektronischen Erfassung durch die Betriebe wäre daher aus unserer Sicht nicht notwendig und führt lediglich zu unnötigen Belastungen.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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