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Weibliche Führungskraft, Managerin oder CEO, lächelnd
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Wie der Neubeginn gelingen kann

Nach einem langen Krankenstand ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft mit Herausforderungen verbunden: Die Wiedereingliederungsteilzeit ist eine Möglichkeit für einen schrittweisen Wiedereinstieg. Eine Expertin aus dem WKO-Rechtsservice mit den Details.

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Aktualisiert am 09.04.2026

Nach einer längeren Erkrankung ist die Rückkehr in den Job für viele Beschäftigte eine Herausforderung: Einerseits besteht zwar der Wunsch, wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen, andererseits sind sie aber noch nicht voll belastbar. Genau hier setzt in Österreich die Wiedereingliederungsteilzeit an: Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, nach einem langen Krankenstand schrittweise und unter medizinischer Begleitung in den Beruf zurückzukehren. „Damit soll verhindert werden, dass der Wiedereinstieg zu früh, zu abrupt oder unter zu großem Druck erfolgt“, so Anna Polz vom Rechtsservice der WKO Steiermark. 

Um dieses Modell in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Krankenstand mindestens sechs Wochen ununterbrochen gedauert haben, zum anderen muss das Arbeitsverhältnis bereits seit zumindest drei Monaten durchgängig bestehen. „Diese Form der Teilzeit muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden und kann nicht einseitig angeordnet werden“, erklärt Polz. Sie muss auch spätestens einen Monat nach dem Krankenstandsende beginnen.

Hinweis
25 Prozent Arbeitszeitreduktion sieht eine Wiedereingliederungsteilzeit zumindest vor. Maximal kann die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert werden. Die verbleibende Wochenarbeitszeit darf nicht unter zwölf Stunden liegen.

Wie die Vereinbarung nun konkret aussieht? „Die bisherige Arbeitszeit wird für einen befristeten Zeitraum reduziert“, führt die Juristin aus: „Eine Verringerung der Normalarbeitszeit ist um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent vorgesehen. Die verbleibende Wochenarbeitszeit darf im Schnitt nicht unter zwölf Stunden liegen.“ Die Teilzeit-Form kann für ein bis sechs Monate vereinbart werden. „Wenn medizinisch notwendig, ist auch eine Verlängerung möglich, insgesamt jedoch nur bis zu neun Monate“, setzt sie nach. Ziel sei ein realistischer, stabiler und gesundheitsfördernder Wiedereinstieg – wichtig ist dabei auch eine fachliche Begleitung. So ist vor Abschluss der Vereinbarung eine Beratung – etwa über fit2work oder einen Arbeitsmediziner – vorgesehen. „Dabei wird überlegt, wie der Wiedereinstieg gestaltet werden kann und welche Arbeitszeit sinnvoll ist. Auf dieser Basis wird dann ein Plan erstellt“, sagt Polz. Im Anschluss prüft die ÖGK, ob die Maßnahme medizinisch zweckmäßig ist. Erst danach kann die Teilzeit-Variante auch umgesetzt werden.

Auch finanziell wird Betroffenen unter die Arme gegriffen: Für die tatsächliche Arbeitszeit bekommen Mitarbeiter weiter das Entgelt vom Arbeitgeber. Zudem zahlt die ÖGK ein Wiedereingliederungsgeld, das die Einbußen teilweise abfedern soll. Dieses Geld orientiert sich am erhöhten Krankengeld und richtet sich danach, um wie viele Stunden die Arbeitszeit reduziert wurde. Das soll sicherstellen, dass der schrittweise Wiedereinstieg auch wirtschaftlich tragbar ist. „Dieses Modell ist ein Mittelweg zwischen vollständigem Krankenstand und sofortiger Vollzeitrückkehr. Für Mitarbeiter schafft es Sicherheit, Planbarkeit und bessere Genesungschancen – und Betriebe können Beschäftigte gut begleitet wieder eingliedern“, schließt Polz.

Hinweis
Im WKO-Serviceteam für Sie da: Gert Rundhammer
Tel. 0316 601 601