Worauf sich Betriebe nun einstellen müssen
Für die Budgetkonsolidierung werden weitreichende Maßnahmen gesetzt – vor allem in steuerlicher Hinsicht. Ein Überblick, wo der Sparstift angesetzt wird.
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Vor großen Herausforderungen steht die neue Bundesregierung: Zum einen muss sie das Budget konsolidieren, um einem EU-Defizit-Verfahren zu entgehen, zum anderen will man die ohnehin schon schwächelnde Konjunktur nicht noch weiter abwürgen. Ein Spannungsfeld, das Handeln mit Augenmaß erfordert. In einem ersten Schritt wurde nun das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz beschlossen, das erste – vorwiegend steuerliche – Maßnahmen zur Konsolidierung vorsieht. Das Volumen dieser Sparmaßnahmen beläuft sich heuer auf 1,24 Milliarden Euro, für das kommende Jahr sind 1,65 Milliarden Euro veranschlagt. Wir haben mit Petra Kühberger-Leeb, der Leiterin des Rechtsservice in der WKO Steiermark, über die zentralen Punkte des Sparplans gesprochen.
• Einkommensteuergesetz: Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent wird um weitere vier Jahre verlängert, also bis zum Jahr 2029. „Das gilt für Einkommensteile über einer Million Euro“, präzisiert Kühberger-Leeb.
• Abschaffung der PV-Umsatzsteuerbefreiung: Mit 1. April wurde die Steuerbefreiung von Photovoltaikmodulen vorzeitig aufgehoben. „Die Befreiung ist nur mehr für umsatzsteuerliche Vorgänge vor dem 1. April 2025 gültig. Erfolgte jedoch der Vertragsabschluss vor dem 7. März, verlängert sich der Zeitraum für die Umsatzsteuerbefreiung bis Jahresende“, ergänzt die WKO-Rechtsexpertin.
• Motorbezogene Versicherungssteuer bei E-Fahrzeugen: „Mit 1. April ist die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit null CO2-Emission gefallen“, erklärt die Steuerexpertin und setzt nach: „Weiterhin befreit bleiben Mopeds, deren Leistung des Elektromotors vier Kilowatt nicht übersteigt.“ Ebenfalls angepasst wird der Steuersatz für PKW mit extern aufladbarem Hybridelektroantrieb („Plug-in-Hybrid“). „Es bleibt zwar die bisherige Berechnungsmethode erhalten, der Abzugsbetrag wird jedoch adaptiert“, so Kühberger-Leeb. Dadurch soll eine steuerliche Gleichstellung mit rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen weiterhin gewährleistet werden.
• Anhebung der Wettgebühren: Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetteinsätze wird von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben, und zwar dann, „wenn die Gebührenschuld nach dem 31. März 2025 entstanden ist“.
• Erhöhung der Tabaksteuer: Auch die Tabaksteuer auf Zigaretten wird angepasst, die zunächst mit April vorgesehene Preissenkung wird ausgesetzt. „Weiters wird die Mindestverbrauchssteuer auf Zigaretten auf 175 Euro je 1.000 Stück angehoben“, so die Expertin. Außerdem wurde die Steuerbelastung von Tabak zum Erhitzen jener von Zigaretten angenähert.
• Bankenabgabe: Die Stabilitätsabgabe soll jährlich 200 Millionen Euro in die Kassen spülen. „Als Sanierungsbeitrag wird 2025 und 2026 eine zusätzliche Sonderzahlung in der Höhe von rund 300 Millionen Euro eingehoben“, setzt die Juristin nach.
• Energiekrisenbeiträge: Sowohl die Energiekrisenbeiträge für Strom als auch fossile Energieträger werden verlängert – ersterer bis 31. März 2030, letzterer bis zum Jahr 2029.