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Mitarbeitende in Sicherheitswesten verladen Pakete in einem modernen Sortierzentrum auf ein Förderband und arbeiten dabei effizient im Team.
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Zollschranken für globalen Onlinehandel

Mit einer Importsteuer wehrt sich die EU gegen Billigwaren aus Fernost. Indes kritisiert der heimische Handel eine Paketsteuer der Regierung.

Lesedauer: 3 Minuten

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Aktualisiert am 14.07.2026

Knapp 16 Millionen Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro werden pro Tag in die EU importiert. Macht 5,8 Milliarden Kleinsendungen pro Jahr. Die Masse bringt nicht nur Zollbehörden und Marktüberwachung an ihre Grenzen – es können nicht einmal mehr als zwei Prozent aller eintreffenden Warensendungen kontrolliert werden, heißt es. Sie führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Händler, denn ein großer Teil der Produkte stammt von asiatischen Online-Plattformen.

Sie stehen im Visier einer am 1. Juli in Kraft getretenen Importsteuer, die generell für Drittstaaten – also beispielsweise auch für die Schweiz oder die USA – gilt. Drei Euro fallen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro an, wobei die Abgabe aber nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie gilt. Bei Bestellungen mehrerer Produktarten (z.B. ein Elektronikzubehör, ein T-Shirt, ein Schmuckstück) in einem Paket wird die Zollgebühr also mehrfach fällig. Die Abgabe ist allerdings nur eine Übergangsregelung bis zur endgültigen Reform. Ab 2028 fallen demnach auch Waren unter 150 Euro unter das reguläre EU-Zollsätze-Regime für Einzelprodukte. Bis die entsprechenden technischen Vorbereitungen zur Abwicklung getroffen sind, gilt die 3-Euro-Zollabgabe.

Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die beiden größten chinesischen Onlinehändler, „Temu“ und „Shein“. Gegen sie hatte die Europäische Kommission bereits Ende 2024 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob auf den Plattformen ausreichend Maßnahmen gegen den Verkauf illegaler Produkte und gesperrte chinesische Händler gesetzt werden. Auch bestehe der Verdacht, dass das Regelwerk der EU und ihrer Mitgliedstaaten nur unzureichend eingehalten werde, beispielsweise die verpflichtende Teilnahme an Sammel- und Verwertungssystemen für Verpackungen oder Elektrogeräte. Bei Produkttests kamen zudem Funktions- und Kennzeichnungsfehler ans Tageslicht. 

Die Krux: Jeder Drittland-Importeur kann sich aussuchen, in welchem Mitgliedsland der EU die Abfertigung erfolgt. So finden die Pakete aus China zurzeit fast ausschließlich mittels Frachtflugzeugen nach Lüttich (Belgien) und Budapest (Ungarn) ihren Weg nach Europa. Derartige nationale Alleingänge werden von Vertretern der WKO-Sparte Handel kritisiert. Das würde zu einem Boomerang-Effekt in Form einer Umschichtung in jene Mitgliedsstaaten führen, die die Kontrollen nicht effektiv durchführen. 

Heimischer Alleingang

Ein derartiger nationaler Vorstoß unabhängig von der EU-Bestimmung wurde zuletzt jedoch vom Finanzministerium in Form einer eigenen Paketsteuer lanciert. Geplant ist eine 2-Euro-Paketabgabe, die ab 1. Oktober zwar primär für große Onlinehändler mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr gelten soll. Allerdings wird die Abgabe auch bei jenen rund 4.000 kleinen heimischen Händlern eingehoben, die über eine entsprechend große Plattform – z. B. Amazon Marketplace, Zalando und eBay – ihre Waren vertreiben. Dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Handelsunternehmen beeinträchtigt, warnt die WKO. Temu rückt ebenfalls ins Visier, forciert man auch dort doch einen eigenen lokalen Marktplatz.

Hinweis
ONLINEHANDEL

12,3 Milliarden Euro werden heuer im E-Commerce in Österreich ausgegeben. 47 Prozent fließen an ausländische Anbieter.

2,3 Millionen aktive Nutzer hat die chinesische Onlinehandel-Plattform Temu in Österreich.

280 Millionen Euro soll die österreichische Paketsteuer jährlich in die Staatskassen spülen.