Nachweis zur Ausführung der Thanatopraxie
Informationen zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Ausführung der Thanatopraxie
Lesedauer: 1 Minute
Zulassung zur Befähigungsprüfung
Zulassungsvoraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vorlage des Zeugnisses über den Lehrgang zur Ausführung der Thanatopraxie.
Inhalte
- Die Prüfung wird mündlich abgehalten und dauert max. 60 Minuten.
- Die Aufgaben werden aus den Inhalten des Lehrganges gestellt.
- Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar nach der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.
Anmeldung
Die Anmeldung ist „online“ unter wko.at/stmk/meister mit den erforderlichen Nachweisen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder gültiger Reisepass, Nachweis zur Führung eines akademischen Grades) bis spätestens 6 Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin vorzunehmen. Das Zeugnis über den Lehrgang zur Ausführung der Thanatopraxie ist unmittelbar nach der Prüfung vorzulegen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 396 Euro und wird nach Einlangen der Anmeldung gesondert vorgeschrieben. Eine Einladung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgter Einzahlung.
Die Prüfungsgebühr wird nur dann rückerstattet, wenn sich der Prüfungskandidat spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich abmeldet oder nachweist, dass er an der termingemäßen Ablegung der Prüfung ohne sein Verschulden verhindert war.
Termine
Die Prüfungstermine richten sich nach den Vorbereitungskursen.
Auskünfte
Heidelore Fenz
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113
T 0316/601-474
F 0316/601-253
E heidelore.fenz@wkstmk.at
W wko.at/stmk/meister