In die Höhe gestreckte Arme halten verschiedene Werkzeuge
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Sparte Gewerbe und Handwerk

Handwerkerbonus: Basisinformationen zur Förderaktion

Die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm

Lesedauer: 2 Minuten

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden − das sind 20 % von max. 10.000 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2024 bzw. 20 % von max. 7.500 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2025.
Die Beantragung ist ab 15. Juli online möglich. Falls jemand über gar keinen Online-Zugang verfügt, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter oder die Handwerksbetriebe Unterstützung. Wer Förderanträge stellen kann und was förderwürdig ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Mit dem Handwerkerbonus erhalten volljährige Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Die Privatpersonen müssen am Leistungsort in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben (bzw. im Falle von Neubauten dort einen Wohnsitz begründen wollen).

→ Alle FAQ zum Handwerkerbonus


Unter www.handwerkerbonus.gv.at kann der Handwerkerbonus ab 15.07.2024 beantragt werden. Haben Sie eine Frage zum Handwerkerbonus?

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.

Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen:
Die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten, Erneuerung von Fassaden, Austausch von Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Erneuerung von Wandtapeten, Malerarbeiten, Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw. − Ausgenommen die Neuerrichtung von fossilen Heizungsanlagen.), Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen), Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.), Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten, Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools, etc.

Beispiele für nicht förderungsfähige Arbeitsleistungen:
Material- und Entsorgungs-, Planungs- und Beratungskosten, gesetzlich vor­geschriebene Wartungs­arbeiten, Gutachten und Ablesedienste. Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen, Heckenschnitt. Austriebspritzung gegen Schädlinge. Baumkontrolle und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Schadens- und Gefahrenabwehr.
Bar gezahlte Arbeitsleistungen, welche ohne Beleg aus einem elektronischen Aufzeichnungssystem (z.B. Registrierkassen) bar (inkl. Bankomat- oder Kreditkarte) beglichen werden, Arbeitsleistungen von Unternehmen, welche sich nicht im österreichischen bundesweit einheitlichen System GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) befinden, etc.

Auch von anderer Stelle (etwa Versicherungen) vergütete oder bereits öffentlich begünstigte/geförderte Leistungen können nicht gefördert werden.

→ Liste der durch den Handwerkerbonus geförderten Leistungen


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeits­kosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung 2024 bis zu 2.000 Euro bzw. 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt. Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

Beispiel 1:
Ein im gemeinsamen Einfamilienhaus lebendes Ehepaar lässt sich 2024 einen Carport am Grundstück aufstellen. Die Arbeitsleistung beträgt netto 6.000 Euro. Der Mann reicht die Rechnung ein und bekommt 1.200 Euro erstattet. Damit kann seine Frau 2024 noch weitere 800 Euro an Förderung für Arbeitsleistungen an der gleichen Adresse beantragen.

Beispiel 2:
Eine Familie (Mutter, Vater und zwei volljährige Kinder) beauftragt unterschiedliche Handwerker für den Bau eines Einfamilienhauses. Im Oktober 2024 reicht der Familienvater die gesammelten Rechnungen (gesamt netto 24.500 Euro an Arbeitsleistungen) ein. Dafür bekommt er den Höchstfördersatz 2024 von 2.000 Euro zurückerstattet. Die anderen Familienmitglieder können für dieses Wohnobjekt keinen weiteren Handwerkerbonus in Anspruch nehmen.

→ Alle FAQ zum Handwerkerbonus


Unter www.handwerkerbonus.gv.at kann der Handwerkerbonus ab 15.07.2024 beantragt werden. Haben Sie eine Frage zum Handwerkerbonus?

Stand: 03.06.2024