Hausverwalterinnen und Hausverwalter
Die professionelle Verwaltung einer Liegenschaft erfordert rechtliche Kompetenz, wirtschaftliches Know-how und organisatorische Erfahrung. Hausverwalter:innen
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Ihr:e Partner:in in Sachen Liegenschaftsbetreuung
Hausverwalter:innen sind für die Eigentümer:innen eines Gebäudes verantwortlich und handeln auch in deren Auftrag. Haus- oder Wohnungseigentümer:innen wollen oder können sich kaum selbst um die vielfältigen Belange einer Hausbewirtschaftung kümmern.
Die Verwaltung vertritt die Haus- und Wohnungseigentümer:innen nach außen hin und agiert mit Mieter:innen, Handwerker:innen, Reinigungspersonal und Behörden. Das setzt natürlich eine gehörige Portion Fach- und Sachkenntnis voraus. Gebäudeverwalter:innen müssen sich daher vor Beginn ihrer Tätigkeit einer umfassenden Prüfung unterziehen und eine mehrjährige Tätigkeit in der Branche nachweisen.
Die Bestellung erfolgt durch eine Vollmacht der Hauseigentümer:innen oder der Wohnungseigentümer:innen. Dies geschieht entweder direkt im Kaufvertrag oder durch eine gesonderte Vollmacht.
Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
Die zu erbringenden Leistungen sind in diversen Gesetzen, unter anderem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), im Mietrechtsgesetz (MRG) und im ABGB definiert.
Beispielsweise muss sich die Verwaltung um Folgendes kümmern:
- Regelmäßige Kontrolle über den Zustand des Hauses
- Einholung von Kostenvoranschlägen für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen
- Beauftragung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten mit anschließender Rechnungsprüfung
- Abschluss, Verlängerung und Kontrolle von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceaufträgen
- Beaufsichtigung eines allfälligen Hausbesorgers oder einer Hausbesorgerin
- Technische und wirtschaftliche Betreuung
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes, einer Vorausschau sowie Einhebung von Akontozahlungen
- Einhebung einer angemessenen Rücklage
- Zahlung von Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Reinigung usw.
- Erstellung fristgerechter Abrechnungen
- Einrichtung eines straffen Mahnwesens
- Einbringung von Vorzugspfandrechten zahlungssäumiger Miteigentümer:innen
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Liegenschaft
- Überwachung der Angemessenheit des bestehenden Versicherungsschutzes
- Regelmäßige und fristgerechte Anweisung der Versicherungsprämien
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Laufende Korrespondenz mit Versicherer:innen und Bausachverständigen im Schadensfall
- Vorbereitung der Sitzungen (hybrid oder analog)
- Rechtzeitige und fristgerechte Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Protokollierung derselben
- Begleitung bei der Fassung von Beschlüssen sowie deren rechtzeitige und formgerechte Bekanntgabe
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer:innen in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Aufbewahrung und Evidenthaltung von Liegenschaftsdokumenten und -unterlagen
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter:in der Eigentümergemeinschaft
- Vertretung und Schriftverkehr im Rahmen der ordentlichen Verwaltung gegenüber Behörden und Gerichten
- Begleitung und Moderation der gerichtlichen Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- Vorhalten von Energieausweisen und ÖNORM B1300-Befunden
Diese Tätigkeiten erfolgen meist im „Verborgenen“ und werden von Nutzer:innen und Kund:innen nicht immer wahrgenommen. Es handelt sich jedoch aus Haftungsgründen um wichtige und unverzichtbare Leistungen. Diese werden zumeist nicht nur „mechanisch“, sondern auch „menschlich“ ausgeführt.
Hausverwalter:innen vertreten die Interessen aller Eigentümer:innen und ergreifen nicht einseitig Partei. Vielfach sind Verwalter:innen auch als „Vermittler:innen“ und „Mediator:innen“ tätig.
Verwaltung von Mietwohnhäusern
Hausverwalter:innen sind hier der verlängerte Arm der Hauseigentümer:innen. Im Fokus stehen die Abwicklung der Agenden mit den Mieter:innen, die Erhaltung sowie die Verbesserung des Gebäudes und der Mietgegenstände. Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) und des ABGB.
Bei der Tätigkeit im Bereich Mietwohnungen geht es verstärkt um die Einhebung der Mieten, der Betriebskosten sowie um den Schriftverkehr mit Eigentümer:innen und Mieter:innen.
Beispielsweise umfasst die Tätigkeit:
- Kontrolle über den Zustand des Hauses
- Technische und wirtschaftliche Betreuung der Hauseigentümer:innen
- Laufende Instandhaltungsmaßnahmen an der Liegenschaft und Beauftragung notwendiger Reparaturen
- Zahlung von Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Reinigung usw.
- Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Abschluss und Kündigung von Hausbesorger:innenverträgen bzw. Abschluss von Werkverträgen
- Laufende Lohnverrechnung der Hausbesorger:innen und Hausbetreuer:innen
- Erstellung, Abschluss und Vergebührung von Mietverträgen
- Verwaltung der Kautionen
- Übergabe und Übernahme von Bestandsflächen
- Erstellung der Mietzinsvorschreibung
- Mietzinsinkasso
- Mahnwesen
- Vorbereitung, Koordination und Beauftragung von Rechtsanwält:innen bei Mietzins- und Räumungsklagen
- Aufnahme und Behandlung von Mieter:innenanliegen
- Schlüsselverwaltung
- Kalkulation und Vorschreibung von Mietzinsen und Betriebskosten nach gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
- Einhebung und Anlage von Kautionen
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
- Erstellung der Hauptmietzinsabrechnung
- Laufende Lohnverrechnung der Hausbesorger:innen und Hausbetreuer:innen
- Steuerliche Gebarung mit dem Finanzamt
Mit diesem „Full-Time-Job“ entlasten Hausverwalter:innen tausende Zinshaus- oder Mietshauseigentümer:innen. Von der Reinigung bis hin zur Wartung technischer Geräte ist die Hausverwaltung zentrale:r Ansprechpartner:in. Viele Eigentümer:innen entscheiden sich deshalb für professionelle Immobilienverwalter:innen.
Verwaltung von Gewerbeobjekten
Hier handelt es sich um Ertragsliegenschaften, die für Verwalter:innen die Herausforderung darstellen, alle administrativen und technischen Leistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung dieser – zum Teil großen – Gewerbe- und Verkaufszentren effizient auszuführen.
Die Leistungen werden meist individuell angepasst und vertraglich geregelt.
Generell handelt es sich um folgende, grob umfasste Leistungen:
• Gesamte kaufmännische Verwaltung • Technische Verwaltung • Mieter:innen- und Bestandnehmer:innenverwaltung • Beratung von Investor:innen über Renditen und Bestandsoptimierung
Facility Management
Facility Management ist nicht mit „Hausmeister:in“ zu verwechseln. Es handelt sich dabei um die Verwaltung der Instandhaltung von Geräten und Betriebsmitteln, um Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Ebenso umfasst es die Kontrolle der Gebäudestrukturen zur Feststellung der Notwendigkeit von Reparaturen oder Renovierungen.
Vielfach erfordert dies eine qualifizierte Ausbildung, etwa eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium – vorzugsweise im Bereich Facility Management. Dies setzt ein hohes bautechnisches und betriebswirtschaftliches Verständnis sowie ein praktisches Verständnis von Haustechnik voraus. Gute MS-Office-Kenntnisse, Verhandlungsstärke und hohes Kommunikationstalent runden die Voraussetzungen ab.
Fachberatung
Als ausgebildete und erfahrene Fachleute rund um die Immobilienwirtschaft beraten Gebäudeverwalter:innen vielfältig Personen, Unternehmen und öffentliche Stellen über Voraussetzungen, Zustand und Zukunft von Immobilien jeglicher Art, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Betreuung von Haus- und Wohnungseigentümer:innen sowie Mieter:innen in gemeinschaftlichen Anliegen
- Verwahrung und Evidenthaltung von Liegenschaftsdokumenten und -unterlagen
- Kompetente Administration von Dienstverhältnissen
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen
- Interaktion mit Behörden (Bescheide, Lastschriften u. dgl.)
- Einrichtung und Führung einer für die Immobilie maßgeschneiderten Buchhaltung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Anlage von Kautionen
- Vor Durchführung ordnungsgemäßer Instandhaltungsarbeiten
- Bei sonstigen technischen Verwaltungsleistungen