Zum Inhalt springen
Autobus

Zufahrtsregelungen für Reisebusse in Rom

Aufgrund des Heiligen Jahres 2025 plant die Stadt Rom ab dem 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 die Zufahrtsregelungen für Reisebusse anzupassen.

Lesedauer: 1 Minute

29.10.2024

Die neue Verordnung sieht vor, die Gebühren in der Zone ZTL B (innerhalb der Mura Aureliane und rund um den Vatikan - ausgenommen innerste Zone C) um 200% zu erhöhen, während die Gebühren für die Zone ZTL A (zwischen den Mura Aureliane und dem GRA) gesenkt werden.

Diese Tarife gelten vom 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 für Busse ab Euro 5 über 8 Meter

Bustarife Rom Check-Point Vorab online
Genehmigung 2024 2025 2024 2025
Permesso A/A1 55,00 € 40,00 € 42,00 € 30,00 €
Permesso B/B1/B2/B3/B5 200,00 € 600,00 € 150,00 € 451,00 €
Permesso B4 160,00 € 480,00 € 120,00 € 361,00 €
Permesso B51/B52/B53 240,00 € 720,00 € 180,00 € 541,00 €
Permesso B54 192,00 € 576,00 € 150,00 € 433,00 €

 

Hinweis: Reisebusse mit Euro 4 (oder schlechter) dürfen nicht mehr in die Stadt (ZTL A/B) einfahren. 

Zudem soll ein Shuttle-Service eingerichtet worden, der die Randgebiete mit dem historischen Zentrum verbindet (Preis voraussichtlich ab 1,00 € pro Person). 

Geplant sind acht Busparkplätze in den Vororten Anagnina, Laurentina, Olimpico-Farnesina, Olympic-Tor von Quinto, San Paolo, Ponte Mammolo, Cilicia und Largo Micara (Gregorio).  Nähere Informationen hierzu liegen derzeit noch nicht vor.


Busgenehmigungen im Voraus können:

 

Hinweis: In das innere historische Stadtzentrum (Zone ZTL C) dürfen schon seit dem 01.01.2019 keine Reisebusse mehr einfahren. Man kann jedoch eine spezielle Sondergenehmigung C beantragen. Diese erlaubt die Zufahrt für max. 60 Minuten in folgenden Fällen:

  • Beförderung von Grundschülern bei Schulausflügen (max. 30 Fahrzeuge pro Tag)
  • Beförderung zu Hotels mit mindestens 40 Zimmern (max. 30 Fahrzeuge pro Tag, Hotelnachweis erforderlich)
  • Beförderung von Behinderten mit entsprechenden Fahrzeugen (Rollstuhllift erforderlich), diese benötigen zusätzlich eine Sondergenehmigung. 

Die Genehmigung C kann online (ohne zusätzliche Kosten) beim Kauf einer Tagesgenehmigung B, mindestens 5 Werktage vor Anreise, beantragt werden. 

Weitere Informationen unter gibt es hier!

 

Weitere interessante Artikel
  • Dreieck Achtung
    Kontrollgerät – Fehlende Länderkürzeleingabe gilt als schwerer Verstoß
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Italien: Erhöhung der Touristengebühr in Venedig
    Weiterlesen