Neuausrichtung der Geldwäscheaufsicht in Tirol
Risikoerhebungen, verstärkte Kontrollen und elektronische Zustellung | Dieser Inhalt wurde in Zusammenarbeit von Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol erstellt
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Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellt eine wesentliche Aufgabe zum Schutz der Integrität des Wirtschaftsstandortes Tirol dar. Aufgrund der zunehmenden europäischen Anforderungen und der Weiterentwicklung des unionsweiten Aufsichtsrahmens werden die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt.
Wir möchten Sie daher über wesentliche organisatorische Änderungen und die für das Jahr 2027 vorgesehenen Maßnahmen informieren.
1. Zentrale Bündelung der Geldwäscheagenden beim Land Tirol
Die bisher bei den Bezirkshauptmannschaften wahrgenommenen Geldwäscheagenden sollen künftig zentral beim Amt der Tiroler Landesregierung gebündelt werden. Damit soll eine einheitliche, koordinierte und risikoorientierte Aufsicht über die betroffenen Unternehmen sichergestellt werden.
Die zentrale Wahrnehmung dieser Aufgaben soll insbesondere eine einheitliche Vorgehensweise bei Risikoerhebungen, Kontrollen und der Beurteilung der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gewährleisten.
2. Risikoerhebungsbögen und verstärkte Kontrollen ab 2027
Im Laufe des Jahres 2027 ist vorgesehen, an die betroffenen Unternehmen Risikoerhebungsbögen zu übermitteln. Diese dienen dazu, das jeweilige Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung systematisch zu erfassen und eine risikoorientierte Planung der Aufsichtstätigkeit zu ermöglichen.
Die Unternehmen werden ersucht, die übermittelten (elektronischen) Fragebögen vollständig, sorgfältig und fristgerecht auszufüllen und zu retournieren (Einmeldung über USP). Ferner sind die erforderlichen Angaben und Unterlagen für eine eventuelle Vor-Ort-Kontrolle bereitzuhalten.
Darüber hinaus ist - aufgrund europäischer Vorgaben - vorgesehen, die Kontrollen der betroffenen Unternehmen zu intensivieren. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen Sorgfaltspflichten eingehalten werden, eine angemessene unternehmensbezogene Risikoanalyse vorliegt und geeignete interne Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt wurden.
Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den europäischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere dem unionsweiten Regelungsrahmen und den Aufgaben der Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA).
Wir empfehlen daher allen betroffenen Unternehmen, ihre bestehenden Verfahren und internen Abläufe rechtzeitig zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
3. Zugang zur Plattform goAML
Unternehmen, die den einschlägigen geldwäscherechtlichen Meldepflichten unterliegen, müssen sicherstellen, dass sie Verdachtsmeldungen ordnungsgemäß an die zuständige Geldwäschemeldestelle übermitteln können.
Die elektronische Übermittlung von Verdachtsmeldungen erfolgt über die Plattform goAML. Betroffene Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, ob die erforderliche Registrierung und der Zugang zur Plattform eingerichtet sind und die für die Meldung zuständigen Personen über die notwendigen Kenntnisse verfügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verdachtsmeldungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erstatten sind. Die Vorbereitung auf die verstärkte Aufsichtstätigkeit entbindet nicht von den bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen.
4. Elektronische Zustellung über das Unternehmensserviceportal (USP)
Im Zuge der weiteren Digitalisierung der Verwaltung kommt der elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke eine zunehmende Bedeutung zu. Auch behördliche Schreiben, die bisher in Papierform übermittelt wurden, können elektronisch zugestellt werden. Dies umfasst grundsätzlich auch nachweisliche Zustellungen von Dokumenten mit Zustellnachweis (RSa- und RSb-Schreiben).
Unternehmen werden daher dringend ersucht, ihre Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) zu überprüfen und sicherzustellen, dass die elektronische Zustellung ordnungsgemäß eingerichtet ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass
- ein funktionsfähiger USP-Zugang für das Unternehmen besteht,
- eine zuständige Person als Postbevollmächtigte bzw. Postbevollmächtigter hinterlegt ist,
- die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse aktuell ist und regelmäßig kontrolliert wird und
- die elektronische Zustellung auch für nachweisliche behördliche Schriftstücke, insbesondere RSb-Schreiben, entsprechend eingerichtet ist.
Die maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Teilnahme von Unternehmen an der elektronischen Zustellung ist § 1b des E-Government-Gesetzes (E-GovG). Die gesetzlichen Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation und Zustellung sind bei der Einrichtung und Nutzung des USP zu beachten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass elektronische Zustellungen rechtlich wirksam sein können und Fristen auslösen. Eine unterlassene Kontrolle des elektronischen Postfachs kann daher erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben.
5. Ersuchen um rechtzeitige Vorbereitung
Wir ersuchen alle betroffenen Unternehmen, die genannten Punkte zum Anlass zu nehmen, ihre geldwäscherechtlichen Verpflichtungen zu überprüfen, erforderliche organisatorische Maßnahmen vorzubereiten und die technischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit den Behörden sicherzustellen.
Das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol verstehen sich als verlässliche Partner der heimischen Wirtschaft. Unser gemeinsames Anliegen ist es, Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu unterstützen und offene Fragen frühzeitig zu klären. Wir sehen unsere Aufgabe daher nicht ausschließlich in der Kontrolle, sondern insbesondere auch in der Information, Beratung und Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und rechtzeitige Vorbereitung wollen wir gemeinsam Rechtssicherheit schaffen und eine praktikable Umsetzung der Geldwäscheprävention gewährleisten.
Weitere Informationen zu den geltenden gesetzlichen Verpflichtungen und zu den angekündigten Maßnahmen werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihre Unterstützung bei der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Tirol.