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Rückenansicht mehrerer Fahrzeuge, die auf einer mehrspurigen Autobahn fahren
© Melanie Photos| stock.adobe.com
Sparte Transport und Verkehr

Energieeffizienzgesetz-Novelle 2026

Experten informierten: Was Fuhrparkbetreiber jetzt wissen müssen

Lesedauer: 1 Minute

27.10.2026
Der Energieverbrauch des eigenen Fuhrparks (Kraftstoffbedarf) wird oft unterschätzt. Der Energieverbrauch ist künftig das relevante Kriterium, nach der sich die Pflichten der EEffG für energieintensive Unternehmen richten.

Nach Umsetzung der einschlägigen EU-Energieeffizienzrichtlinie (RED III) werden Pflichten an die Energieintensität anknüpfen statt wie bisher an die Unternehmensgröße. Damit können auch Unternehmen mit großem Fuhrpark bei hohem Kraftstoffverbrauch erstmals verpflichtet sein, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem im Unternehmen zu errichten.

Programm

Wir diskutierten mit unseren Fachexperten relevante Fragenstellungen zu den bevorstehenden Änderungen zum Energieeffizienzgesetz (EEffG):

  • Welche wesentlichen Vorgaben ergeben sich aufgrund der EU Energieeffizienzrichtlinie (EED III)? Wie werden diese in Österreich umgesetzt?
  • Wie rechnet man den Kraftstoffverbrauch in Kilowattstunden (kWh) um?
  • Wie geht man als Unternehmen die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten (Energieaudit, Energiemanagementsystem) an? Welche Praxisbeispiele zur Umsetzung eines Energieaudits/Energiemanagementsystems in der Verkehrswirtschaft gibt es?
  • Welche Fristen und Handlungserfordernisse sind zu beachten? Wie erstatte ich die Meldung an die Energieeffizienz-Monitoringstelle der E-Control?
  • Fragen & Antworten

Referenten

Am Webinar nahmen unsere WKÖ-Fachexpertin Mag. Cristina Kramer, der Seilbahn-Experte Andre Presol der Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH und der E-Control-Abteilungsleiter Dr. Harald Proidl teil.

Präsentationen