Zum Inhalt springen
Lächelnde Person auf Autorücksitz sitzend telefoniert
© Jacob Lund | stock.adobe.com

Dienstfahrten ins Ausland

Welche Probleme können bei Dienstfahrten ins Ausland auftreten? Wie können diese Probleme vermieden werden?

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 08.10.2026

Wer mit einem Firmenfahrzeug ins Ausland fährt, sollte nachweisen können, dass das Fahrzeug mit Zustimmung des Zulassungsbesitzers bzw. des Unternehmens verwendet wird. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn im Zulassungsschein das Unternehmen aufscheint und der Lenker nicht mit dem Zulassungsbesitzer ident ist.

Bei Kontrollen können ausländische Behörden das rechtmäßige Lenken des Fahrzeuges anzweifeln und einen Nachweis über die Berechtigung zur Fahrzeugbenützung verlangen. Fehlt ein geeigneter Nachweis, kann es zu Rückfragen und Verzögerungen kommen.

WKO-Vollmachtsformular hilft, Komplikationen zu vermeiden

Zur Dokumentation der berechtigten Fahrzeugbenützung stellt die Wirtschaftskammer ein Vollmachtsformular in mehreren Sprachen zur Verfügung. Darin bestätigt das Unternehmen bzw. der Zulassungsbesitzer, dass die angeführte Person berechtigt ist, das bezeichnete Fahrzeug während des angegebenen Zeitraums im Ausland zu lenken.

Das Formular sollte vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterzeichnet werden. Lenker, Fahrzeug, Kennzeichen, Zulassungsbesitzer, Gültigkeitszeitraum und Zielland bzw. Einsatzgebiet sollten eindeutig angegeben sein.

Es handelt sich dabei um kein amtliches Formular. Das Dokument soll lediglich helfen, Komplikationen zu vermeiden. Es kann beliebig oft kopiert werden. Die Formulare stehen als Download in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. 

Es handelt sich um kein amtliches Formular und nicht um eine behördliche Genehmigung. Die Vollmacht dokumentiert die Zustimmung des Unternehmens bzw. des Zulassungsbesitzers und soll Kontrollen erleichtern. Ob im jeweiligen Ziel- oder Transitstaat zusätzliche Anforderungen bestehen, sollte vor Fahrtantritt geprüft werden. Die Formulare sind in folgenden Sprachen erhältlich:

  • deutsch
  • englisch
  • französisch
  • italienisch
  • kroatisch
  • polnisch
  • rumänisch
  • serbisch
  • slowakisch
  • slowenisch
  • tschechisch
  • ungarisch

Hinweis für Fahrten nach oder durch Polen

Bei einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug muss der Lenker einen Nachweis über sein Benützungsrecht mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen, wenn sich dieses Recht nicht bereits aus den Fahrzeugpapieren ergibt (siehe Polen – BMEIA – Außenministerium Österreich, Punkt „Infrastruktur“). Dies betrifft insbesondere Firmen-, Leasing- und Leihfahrzeuge.

Als Nachweis kann eine schriftliche Ermächtigung des Zulassungsbesitzers bzw. des Unternehmens dienen. Sowohl das österreichische Außenministerium als auch polnische Behörden bieten für diese Zwecke ein zweisprachiges Formular an.

Weitere mitzuführende Unterlagen

Neben der Fahrzeugvollmacht sind jedenfalls der gültige Führerschein, der Zulassungsschein sowie ein für die Reise gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Der Führerschein gilt nicht als Reisedokument. Bei Dienstfahrten können außerdem ein Beschäftigungsnachweis oder Unterlagen zum beruflichen Zweck der Fahrt hilfreich sein.

Je nach Ziel- oder Transitstaat können weitere Fahrzeug-, Versicherungs- oder sonstige Nachweise erforderlich sein.
Die Internationale Versicherungskarte, ehemals „Grüne Karte“, dient als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sie kann Kontrollen und den Austausch der Versicherungsdaten nach einem Unfall erleichtern; in bestimmten Staaten ist ihre Mitnahme erforderlich. Ob zusätzlich ein internationaler Führerschein, ein internationaler Zulassungsschein oder weitere Dokumente benötigt werden, sollte vor Fahrtantritt anhand der aktuellen Länderinformationen für sämtliche Ziel- und Transitstaaten geprüft werden.

Bei Fragen zu länderspezifischen Anforderungen unterstützt Sie gerne das zuständige AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer; die Kontaktdaten finden Sie in der Länderübersicht der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Weiterführende Informationen