Person liegt im Bett, greift sich auf den Kopf und blickt dabei auf einen Fiebermesser
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Betriebshilfe Vorarlberg - Wenn Sie es nicht mehr alleine schaffen.

Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft - Anspruchsberechtigte - Voraussetzungen - Ausmaß - Kontakt

Lesedauer: 2 Minuten

Für Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen Mitarbeitern ist der plötzliche Ausfall des Unternehmers für die Weiterführung des Betriebes eine enorme Herausforderung. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet Ihnen eine „Betriebshilfe“ an, damit Sie in solchen Notfällen nicht Ihren Betrieb gefährden oder gar schließen müssen.

Unfall oder Krankheit

Unfall, Krankheit und Reha können eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von ununterbrochen mehr als 14 Tagen können Sie einen Betriebshelfer für die Dauer Ihrer Krankschreibung (max. für 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr) im Betrieb beschäftigen. Ihre jährlichen Gesamteinkünfte (versicherungspflichtige und andere Einkünfte) dürfen 25.382,03 Euro (Grenze für 2024) nicht überschreiten.    

Zeit für Ihr Baby

Für Unternehmerinnen ist es im Fall einer Schwangerschaft nicht einfach, in den letzten Wochen vor und in den ersten Wochen nach der Geburt Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Sie können Ihren Betriebshelfer im Regelfall 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt einsetzen.   

Tipp:

Bei Mutterschaft können Unternehmerinnen frei wählen. Sie können sich für den Einsatz einer Betriebshilfe oder einer Wochengeldleistung der SVS entscheiden.

Betriebshilfe zur Pflege eines behinderten Kindes

Diese freiwillige Leistung zur Unterstützung in einer extrem belastenden Situation kann einmalig für max. 90 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.  

Ausnahmen:

Bei Mutterschaft und zur Pflege eines behinderten Kindes gibt es keine Einkommensgrenze!  

Wer kann Betriebshilfe beanspruchen?

Die Betriebshilfe ist für alle Personen möglich, die bei der SVS krankenversichert und mit ihrem Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg (bei aufrechter Gewerbeberechtigung!) sind. 

Wie organisiere ich einen Betriebshelfer? 

Sie als Unternehmer wählen eine geeignete Person als Betriebshelfer, die im Betrieb beschäftigt werden kann. Die Betriebshilfe wird nach Genehmigung der Wirtschaftskammer und der SVS im eigenen Betrieb vom Unternehmer befristet für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angemeldet.


Beispiel:
Die Inhaberin eines Friseurgeschäftes erkrankt. Eine Person, die über die Ausbildung einer Friseurin verfügt, springt ein.


Wer übernimmt die Kosten es Betriebshelfers?

Die Kosten werden bei Beendigung der Betriebshilfe von der SVS, Landesstelle Vorarlberg, übernommen. Die Wirtschaftskammer unterstützt Sie durch Zwischenfinanzierung, damit Sie Ihre Betriebshilfe jeden Monat bezahlen können.

Welche Kosten werden übernommen und in welcher Höhe? 

  • Max. 23 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde
  • Finanziert werden Bruttolohn, Dienstgeberanteile und die aliquoten Sonder­zahlungen bis zu einem maximalen Stundensatz von 23 Euro.

Wo ist die Betriebshilfe zu beantragen? 

bei Frau Andrea Natter
Arbeits- und Sozialrecht 
Wirtschaftskammer Vorarlberg 
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Tel.: 05522/305-325
eMail: natter.andrea@wkv.at                                             

Stand: 14.05.2024