Downloads für Beratungsunternehmen – Förderung Unternehmenssicherung WKV
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Als Unternehmensberater:in mit entsprechender Gewerbeberechtigung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kund:innen geförderte Sanierungsberatungen in Vorarlberg anzubieten.
Hierbei sind allerdings bestimmte formale Anforderungen zu beachten:
- Nach Einlangen des Förderantrages in der Wirtschaftskammer Vorarlberg führen Sie die Beratung durch.
- Nach der Beratung erfolgt die Abrechnung
Erforderliche Beilagen:- Rechnung (eine Musterrechnung für die Stufe I finden Sie hier und für die Stufe II hier)
- Aufwandsnachweis (wenn nicht in der Rechnung enthalten)
- Beratungsergebnisse
- Ausgangssituation
- Aufzeigen der Beratungsschritte (was wurde bisher gemacht)
- Zukunftsprognose (wie geht es weiter, welche Maßnahmen sind geplant)
- Der Förderbetrag wird direkt an Sie als Berater:in überwiesen. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer leitet dann Ihre Rechnung an den Gründer/die Gründerin zur Bezahlung des Restbetrages weiter.
Nach der Beratung Stufe I gibt es folgende Möglichkeiten:
→ Der Kunde beantragt eine weiterführende Beratung der Stufe II.
ODER
→ Die Beratung ist mit Stufe I abgeschlossen – es sind keine weiteren Aktivitäten geplant.
Stand: 01.05.2024