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Downloads für Beratungsunternehmen – Förderung Unternehmenssicherung WKV

Lesedauer: 1 Minute

Als Unternehmensberater:in mit entsprechender Gewerbeberechtigung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kund:innen geförderte Sanierungsberatungen in Vorarlberg anzubieten.

Hierbei sind allerdings bestimmte formale Anforderungen zu beachten: 

  • Nach Einlangen des Förderantrages in der Wirtschaftskammer Vorarlberg führen Sie die Beratung durch.

  • Nach der Beratung erfolgt die Abrechnung
    Erforderliche Beilagen:
    • Rechnung (eine Musterrechnung für die Stufe I finden Sie hier und für die Stufe II hier
    • Aufwandsnachweis (wenn nicht in der Rechnung enthalten)
    • Beratungsergebnisse
      • Ausgangssituation
      • Aufzeigen der Beratungsschritte (was wurde bisher gemacht)
      • Zukunftsprognose (wie geht es weiter, welche Maßnahmen sind geplant)

  • Der Förderbetrag wird direkt an Sie als Berater:in überwiesen. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer leitet dann Ihre Rechnung an den Gründer/die Gründerin zur Bezahlung des Restbetrages weiter.

Nach der Beratung Stufe I gibt es folgende Möglichkeiten:

→ Der Kunde beantragt eine weiterführende Beratung der Stufe II.

ODER

→ Die Beratung ist mit Stufe I abgeschlossen – es sind keine weiteren Aktivitäten geplant.

Stand: 01.05.2024

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