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Nahaufnahme von einem Ohr mit Piercing
© Fukume | stock.adobe.com
Piercen

Piercen

Informationen zum Gewerbe

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 21.02.2018
Rechtliche Infos für Piercer


Piercen ist das Durchstechen der Haut zwecks Anbringung von Schmuck an Hautfalten, verknorpelten Stellen des Ohres oder des Nasenflügles, oder an der Zunge vor dem Ungebändchen, sofern dazu ein Gerät verwendet wird, das höchstens zwei Millimeter durchmessend in die Haut eindringt und keine stich- oder flächenförmigen Verletzungen oder Vernarbungen verursacht.