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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“

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27.05.2026

Der Qualifikationsstandard der Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ orientiert sich am Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens.

Die Befähigungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsmodul, wobei das mündliche Prüfungsmodul zwei Gegenstände umfasst: Den Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé“ und den Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“.

Für Personen, die eine dreijährige uneingeschränkte Selbstständigkeit im Bereich des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ nachweisen und die zu einer Prüfung antreten wollen, besteht die Befähigungsprüfung aus dem mündlichen Prüfungsmodul (Modul 2) , das schriftliche Prüfungsmodul (Modul 1) muss nicht abgelegt werden. 

Die vorgesehenen Prüfungstermine für 2026 sind

Prüfungstermin Herbst
Modul 1: schriftliche Prüfung 30.09.26
Modul 2: mündliche Prüfung 19.10.26 bis 23.10.26

WIFI Innsbruck

Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen


Online-Anmeldung zur Befähigungsprüfung „staatlich geprüfte(r) psychosoziale BeraterIn“


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