Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“
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Der Qualifikationsstandard der Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ orientiert sich am Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens.
Die Befähigungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsmodul, wobei das mündliche Prüfungsmodul zwei Gegenstände umfasst: Den Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé“ und den Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“.
Für Personen, die eine dreijährige uneingeschränkte Selbstständigkeit im Bereich des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ nachweisen und die zu einer Prüfung antreten wollen, besteht die Befähigungsprüfung aus dem mündlichen Prüfungsmodul (Modul 2) , das schriftliche Prüfungsmodul (Modul 1) muss nicht abgelegt werden.
Die vorgesehenen Prüfungstermine für 2026 sind
Prüfungstermin Herbst
Modul 1: schriftliche Prüfung 30.09.26
Modul 2: mündliche Prüfung 19.10.26 bis 23.10.26
WIFI Innsbruck
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