Public Viewing Fußball-WM 2026
Was Wiener Gastronomiebetriebe bei Live‑Übertragungen der FIFA Fußball‑Weltmeisterschaft 2026 in Lokalen und Schanigärten beachten sollten.
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In der Zeit vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die FIFA Fußball‑Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko statt. Zahlreiche Gastronomiebetriebe planen, die Spiele ihren Gästen im Lokal oder im Schanigarten zu zeigen.
Bewährter Rahmen
Bereits bei vergangenen Fußballgroßereignissen hat sich ein abgestimmter, praktikabler Rahmen für Live-Übertragungen in Gastronomiebetrieben bewährt. Auch für die Weltmeisterschaft 2026 wird zunächst empfohlen, die Richtlinien für öffentliche Vorführung PUBLIC-Viewing FIFA WM 2026 einzuhalten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Übertragungen sicherzustellen.
Grundsätzlich gilt:
Bei einer Bildschirmdiagonale von unter 3 Metern ist in der Regel keine gesonderte Lizenz, keine zusätzliche AKM‑Gebühr sowie keine gesonderte ORF‑Gebühr erforderlich, sofern
- kein Eintritt für die Übertragung verlangt wird,
- keine erhöhten Preise während der Übertragung eingehoben werden und
- keine besonderen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Übertragung gesetzt werden.
Aufstellung Bildschirme
Die Aufstellung eines Fernsehgeräts zur Übertragung der Spiele ist grundsätzlich sowohl im Lokalinneren als auch im Schanigarten möglich. Dabei sind jedoch folgende Rahmenbedingungen unbedingt einzuhalten:
- es darf kein ungebührlicher zusätzlicher Lärm entstehen
- Anrainer:innen sowie der Straßenverkehr dürfen nicht geblendet oder abgelenkt werden
- zusätzliche Verabreichungsplätze werden nicht eingerichtet
- Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden
- besondere technische Aufbauten und Stolpergefahren sind zu vermeiden
- es werden ausschließlich Spiele der Fußball‑Weltmeisterschaft übertragen
- die Übertragung erfolgt ausschließlich live
Anstoßzeiten beachten
Aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten kann es bei einzelnen Spielen zu späteren Anstoßzeiten kommen. Daher wird empfohlen:
- Im Gastgarten bzw. Schanigarten sollten nur Spiele übertragen werden, deren Anpfiff spätestens um 23:00 Uhr erfolgt. Bei späteren Anstoßzeiten und bei Beschwerden nach Mitternacht sollte die Übertragung möglichst umgehend in das Innere des Betriebes verlegt werden, um Lärmbelastungen für die Nachbarschaft zu vermeiden.
- Innenhof‑Gastgärten sind aufgrund der besonderen Lärmsituation grundsätzlich sensibel zu behandeln. Wenn ein Gastgarten nicht ausdrücklich für derartige Übertragungen genehmigt ist, wird empfohlen, dort keine Fußballübertragungen anzubieten.
- Hinsichtlich der Sperrstunde wird empfohlen, bei Spielen mit späteren Endzeiten rechtzeitig eine mögliche Sperrstundenüberschreitung bei der Landespolizeidirektion Wien zu beantragen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Keine Zusatzgenehmigungen
Sofern der oben dargestellte Rahmen eingehalten wird, sind in der Regel keine weiteren Genehmigungen nach dem Betriebsanlagenrecht, dem Veranstaltungsrecht oder dem Gebrauchsabgabegesetz erforderlich.