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Personen in Businesskleidung stehen rund um einen Besprechungstisch mit Unterlagen, Laptop und Tablets und unterhalten sich, im Hintergrund zeigt sich eine Räumlichkeit im Industrial Style
© Jacob Lund | stock.adobe.com

10. Bezirk, Plan Nr. 8472

Öffentliche Auflage von 23.04.2026 bis 05.06.2026

Lesedauer: 1 Minute

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24.04.2026

Plan Nr. 8472: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Computerstraße, Gutheil-Schoder-Gasse, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Bezirksgrenze), Linienzug 3-5, Linienzug 5-6 (Bezirksgrenze), Gutheil-Schoder-Gasse, unbenannte Verkehrsfläche Code 06252, Linienzug 7-15 und Triester Straße im 10. Bezirk, KG Inzersdorf Stadt

Auf der Grundlage des Positionspapiers „Klimaschutz in Wiener Betriebsgebieten“ sollen die Festsetzungen für die betrieblich genutzten Flächen im Antragsgebiet überarbeitet werden. Dabei werden vier private Projekte (Computerstraße 6, Gutheil-Schoder-Gasse 7A sowie Gutheil-Schoder-Gasse 6 und 8-12) berücksichtigt, für die jeweils um eine Verdichtung der betrieblichen Nutzung angesucht wurde. 

Im Vergleich zur bestehenden Rechtslage sollen Grünflächen in ihrem Bestand teilweise neu gesichert werden, an der Oberfläche versiegelte Flächen werden als bebaubare Flächen ausgewiesen und Bauklassen erhöht. Die Bauplätze sind im Ausmaß von mindestens 20 vH gärtnerisch auszugestalten.

Bei Flächen mit einer zulässigen Gebäudehöhe zwischen 7,5 und 26 m sind die Straßen- und Gebäudefronten mindestens im Ausmaß von 20 vH zu begrünen. Im Gemischten Baugebiet – Geschäftsviertel ist die Errichtung von Wohnungen und Heimen nicht zulässig (Ausnahme bildet der Standort eines Hotels auf Gutheil-Schoder-Gasse 7B).

Der Planentwurf liegt von 23.04.2026 bis 05.06.2026 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.