Ausblick auf ein Müllverteilungszentrum mit verschiedenen Abfalltonnen und Trennungsplätzen
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1. Altlastenatlas-Verordnung-Novelle 2023

Ausweisung weiterer Altlasten, Festlegung bzw. Änderung der Prioritätenklassen

Lesedauer: 1 Minute

22.12.2023

Die Änderungen betreffen die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg. Damit erfolgen die Ausweisung weiterer Altlasten, die Festlegung der Prioritätenklasse, die Änderung der Prioritätenklassen als „gesichert“ bzw. „saniert“ bei Altlasten und Änderungen bei den Grundstücksnummern, der Katastralgemeinde oder des Bezirkes. Letztere sind in der nachstehenden Aufstellung nicht berücksichtigt.

Altlast Art der Altlast in der Gemeinde Anmerkung zur Altlast Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast
Holzimprägnierung Leitgeb Altstandort in Eberndorf Änderung der Prioritätenklasse auf gesichert gesichert
Deponie Sittenberg Altablagerung in Klein St. Paul (K)) Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse 2
Betriebsdeponie Wietersdorfer Zementwerke Altablagerung in Klein St. Paul (K)) Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse 3
Putzerei Heilmeier Altstandort in Hainfeld (NÖ) Änderung der Prioritätenklasse auf gesichert gesichert
Deponie Zirkelweg Altablagerung in Schwechat (NÖ) Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse 2
Kokerei Linz Altstandort in Linz (OÖ) Änderung der Prioritätenklasse auf gesichert gesichert
Halde Pyrit- und Kupferkiesbergbau Walchen Altstandort in Dornbirn (V) Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse 3
Verzinkerei Zimmermann Altablagerung in Öblarn (St) Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse 3

 

Details zu den einzelnen Standorten sind unter https://altlasten.gv.at/atlas/verzeichnis.html abrufbar.

Die Änderungen in der Altlastenatlasverordnung treten am 15. Jänner 2024 in Kraft, betroffen sind die Standorte der genannten Altlasten/Altstandorte in obig angeführter Tabelle.

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