
EU-Abfallverzeichnis Änderung bezüglich batteriebezogener Abfälle
Delegierter Beschluss 2025/934 tritt am 9. Juni 2025 in Kraft
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Auf Grund von technischen Änderungen bei Batterien sowie in der Abfallbewirtschaftung erfolgt mit dem delegierten Beschluss eine Anpassung des Abfallverzeichnisses. Durch die Änderungen im Abfallverzeichnis bezüglich batteriebezogener Abfälle werden 48 neue Abfallcodes eingefügt und eine Streichung eines Abfallcodes vorgenommen. Die Änderungen berücksichtigen u.a. auch Einwegkameras, Schlacken und Zwischenfraktionen.
Der delegierte Beschluss wurde am 20. Mai 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit 9. Juni 2025 in Kraft. Er gilt ab dem 9. November 2026 und betrifft Abfall(erst)erzeuger, Abfallsammler, Abfallbehandlung, befugte Fachperson oder -anstalt
Links
- Delegierter Beschluss (EU) 2025/934zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG im Hinblick auf eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle
- Abfallrichtlinie
- Entscheidung 200/532/EU
- EU-Batterienverordnung
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Batterienverordnung 2008
- BML-Info zur Batterienverordnung
Stand: 30.05.2025