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Detailansicht nebeneinander liegender Batterien in unterschiedlichen Größen vor türkisblauem Hintergrund
© Iren Moroz | stock.adobe.com

EU-Abfallverzeichnis Änderung bezüglich batteriebezogener Abfälle

Delegierter Beschluss 2025/934 tritt am 9. Juni 2025 in Kraft

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 19.08.2025

Auf Grund von technischen Änderungen bei Batterien sowie in der Abfallbewirtschaftung erfolgt mit dem delegierten Beschluss eine Anpassung des Abfallverzeichnisses. Durch die Änderungen im Abfallverzeichnis bezüglich batteriebezogener Abfälle werden 48 neue Abfallcodes eingefügt und eine Streichung eines Abfallcodes vorgenommen. Die Änderungen berücksichtigen u.a. auch Einwegkameras, Schlacken und Zwischenfraktionen. 

Der delegierte Beschluss wurde am 20. Mai 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit 9. Juni 2025 in Kraft. Er gilt ab dem 9. Dezember 2026 und betrifft Abfall(erst)erzeuger, Abfallsammler, Abfallbehandlung, befugte Fachperson oder -anstalt

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