Zum Inhalt springen
Kartonagenboxen in Cellophan eingewickelt auf Paletten aufeinandergestapelt
© Siwakorn1933 | stock.adobe.com

PPWR: Ausnahme für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder

Kommission nimmt diese von bestimmten Wiederverwertungszielen aus

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 11.05.2026


Der Delegierte Beschluss (EU) 2026/429 ist maßgeblich für alle Unternehmen, die Transportverpackungen verwenden.

Grundsätzlich sind Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder Transportverpackungsformate, die unter die Wiederverwendungsziele gemäß Art 29 Abs 1, 2 und 3 der PPWR fallen.

In den Absätzen 2 und 3 werden dabei unter bestimmten Umständen 100-Prozent-Wiederverwertungsziele festgeschrieben. Mit dem neuen delegierten Beschluss werden nun Unternehmen, die Palettenumhüllungen oder Umreifungsbänder zur Stabilisierung und zum Schutz von auf Paletten transportierten Produkten verwenden, von diesem Ziel ausgenommen. In den Erwägungsgründen stellt die Kommission fest, dass es Belege dafür gibt, dass die ausschließliche Verwendung von wiederverwendbaren Palettenumhüllungen und Umreifungsbändern zu unverhältnismäßig hohen Anpassungskosten für die betroffenen Unternehmen führen kann.

Die Anforderungen von Art 29 Abs 1 PPWR sind von der Ausnahme jedoch nicht erfasst. Das hat folgenden Hintergrund: In Artikel 29 Abs 1 PPWR wird für Wirtschaftsakteure, die in einem Kalenderjahr bestimmte Transportverpackungsformate verwenden, ein Wiederverwendungsziel von insgesamt 40 % festgelegt. Das bedeutet, dass die Unternehmen ein verwendetes Format mit einer niedrigen Wiederverwendungsquote durch ein Format mit einer hohen Wiederverwendungsquote ausgleichen können.

Der Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, das ist der 26. Mai 2026.

Weitere interessante Artikel
  • Detailansicht kleiner zylinderförmiger grüner Plastikteilchen durcheinander liegend
    Begutachtung: Entwurf einer EU-Verordnung zu Kunststoffpellets
    Weiterlesen
  • Verschiedene Verpackungen für Kosmetika wie Tuben, Tiegel oder Fläschchen aus Plastik ohne Etikett, ein Tiegel mit Puder ist geöffnet, eine rosa Badekugel sowie Blätter liegen daneben
    EU-Verpackungsverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
    Weiterlesen