PPWR in Niederlande: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in den Niederlanden
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in den Niederlanden
Die Niederlande verfügen bereits über ein etabliertes System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Die praktische Abwicklung erfolgt insbesondere über die PRO Verpact (ehemals Afvalfonds Verpakkingen).
Mit der PPWR bleibt die bestehende EPR-Infrastruktur grundsätzlich erhalten und wird an die neuen unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Verpact übernimmt dabei eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung und informiert Unternehmen insbesondere über neue Meldepflichten, Recyclinganforderungen, Rezyklatquoten und Wiederverwendungsziele.
Für Unternehmen ist daher zu beachten, dass sich die bestehenden nationalen Anforderungen im Zuge der Anpassung an die PPWR noch ändern bzw. weiterentwickeln können.
Zuständige Behörde der PPWR in den Niederlanden
Für die behördliche Überwachung und Durchsetzung der PPWR-Anforderungen ist insbesondere die niederländische Umwelt- und Transportinspektion Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) zuständig. So müssen Unternehmen beispielsweise die nach der PPWR erforderlichen Konformitätsunterlagen auf Verlangen der ILT vorlegen.
Herstellerregister gemäß PPWR in den Niederlanden
Ein Herstellerregister im Sinne der PPWR besteht in den Niederlanden derzeit noch nicht.
Bis zur Einrichtung eines entsprechenden Registers gelten die bestehenden nationalen Registrierungs- und Meldepflichten weiter. Unternehmen, die erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem niederländischen Markt bereitstellen, müssen sich grundsätzlich bei Verpact registrieren und die entsprechenden Verpackungsmengen melden.
Für die meisten Verpackungsmaterialien besteht diese Verpflichtung derzeit ab einer Gesamtmenge von mehr als 50.000 kg Verpackungen pro Kalenderjahr. In die Berechnung werden sämtliche relevanten Verpackungsmaterialien einbezogen. Auch Verpackungen importierter Waren, die nach dem Import in den Niederlanden ausgepackt und entsorgt werden, sind zu berücksichtigen.
Registrierte Unternehmen müssen jährlich eine Verpackungsmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr abgeben. Die reguläre Meldefrist endet grundsätzlich am 31. März des Folgejahres.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in den Niederlanden
Verpact (ehemals Afvalfonds Verpakkingen) ist die zentrale Organisation für Herstellerverantwortung im niederländischen Verpackungsbereich. Sie übernimmt im Auftrag der verpflichteten Unternehmen wesentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Sammlung und dem Recycling von Verpackungsabfällen und finanziert diese über die von den Unternehmen entrichteten Verpackungsbeiträge.
Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Für Mehrwegverpackungen gelten besondere Regelungen.
Verpact stellt Unternehmen darüber hinaus umfangreiche Informationen und praktische Hilfsmittel zur Umsetzung der PPWR zur Verfügung, insbesondere zur Konformitätsbewertung, Herstellerdefinition und Verpackungsadministration.
Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für die Niederlande
Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union müssen keinen Bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative) in den Niederlanden benennen. Sie können sich direkt bei Verpact registrieren, unabhängig davon, in welchem EU-Land das Unternehmen seinen Sitz hat.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem niederländischen Markt bereitstellen, sollten zunächst prüfen, ob sie nach der Herstellerdefinition der PPWR für diese Verpackungen verantwortlich sind.
Dabei ist zu beachten, dass die bisherige 50.000-kg-Schwelle derzeit noch gilt, jedoch nicht für alle Verpackungskategorien. Zudem ist aufgrund der PPWR künftig mit einem Entfall dieser Schwelle zu rechnen. Auch kleinere Unternehmen, die bislang nicht registrierungs- und beitragspflichtig waren, können daher künftig von den niederländischen EPR-Verpflichtungen erfasst werden.
Ausnahmen und Besonderheiten bei Mehrwegverpackungen
Für Mehrwegverpackungen gelten besondere Regeln. Als Mehrwegverpackung gelten Verpackungen, die für mehrere Umläufe ausgelegt sind und innerhalb eines nachweisbaren Rücknahme- und Wiederverwendungssystems mehrfach verwendet werden. Beispiele sind Mehrwegkisten, Mehrwegflaschen oder wiederverwendbare Transportbehälter.
Im Gegensatz zu Einwegverpackungen wird die Verpact-Gebühr für Mehrwegverpackungen grundsätzlich nur beim erstmaligen Einbringen in das Mehrwegsystem erhoben. Unternehmen müssen zwar weiterhin die Gesamtmenge der im Umlauf befindlichen Mehrwegverpackungen melden, auf die jährlichen Umläufe selbst wird jedoch keine zusätzliche Verpackungsabgabe erhoben.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Mehrwegverpackung sind:
- Die Verpackung ist für mehrere Nutzungszyklen ausgelegt.
- Es besteht ein dokumentiertes Rücknahme- und Wiederverwendungssystem.
- Die Verpackungen werden tatsächlich zurückgeführt, geprüft, gegebenenfalls gereinigt und erneut eingesetzt.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter DenHaag gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Den Haag
Telefon: +31 70 365 49 16
E-Mail: denhaag@wko.at