PPWR in Rumänien: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Rumänien
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Rumänien
Die konkrete administrative Umsetzung der PPWR befindet sich in Rumänien derzeit noch in einer frühen und dynamischen Phase.
Bislang wurden keine eigenständigen offiziellen nationalen Leitfäden, FAQs oder detaillierten Umsetzungshinweise zur praktischen Anwendung der PPWR veröffentlicht. Auf den Webseiten der zuständigen Behörden finden sich derzeit vor allem allgemeine Informationen zum bestehenden Verpackungs- und Abfallrecht sowie Verweise auf den Verordnungstext.
Insbesondere Fragen zu Registrierungsverfahren, zuständigen Behörden, Herstellerregistern und der Einbindung nichtansässiger Unternehmen wurden bislang nicht offiziell geklärt.
Bis zur Veröffentlichung weiterer nationaler Vorgaben bleiben daher die bestehenden rumänischen Vorschriften und Verwaltungsstrukturen für Verpackungen und Verpackungsabfälle maßgeblich.
Die zentrale nationale Rechtsgrundlage bilden derzeit insbesondere:
- das Gesetz Nr. 249/2015 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie
- die Dringlichkeitsverordnung Nr. 196/2005 über den Umweltfonds.
Nähere Infos:
Zuständige Behörde der PPWR in Rumänien
Für Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und zur künftigen administrativen Umsetzung der PPWR sind in Rumänien insbesondere folgende Stellen relevant:
Das Ministerium für Umwelt, Gewässer und Wälder veröffentlicht Informationen zur europäischen und nationalen Umweltgesetzgebung und verweist auch auf die PPWR.
Die Umweltfondsverwaltung ist insbesondere für Umweltfondsbeiträge, Registrierungspflichten und die entsprechenden Meldungen der Wirtschaftsteilnehmer zuständig.
Daneben betreiben die Behörden verschiedene elektronische Systeme für umweltrechtliche Registrierungs- und Meldepflichten.
Herstellerregister gemäß PPWR in Rumänien
Nach der derzeitigen rumänischen Rechtslage müssen sich Wirtschaftsteilnehmer, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem rumänischen Markt bereitstellen, importieren oder innergemeinschaftlich erwerben, grundsätzlich bei der Verwaltung des Umweltfonds (AFM) registrieren.
Die Registrierung erfolgt nach den bestehenden Vorschriften insbesondere durch die erstmalige Abgabe einer Erklärung über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds.
Für Registrierungs- und Meldepflichten bestehen derzeit insbesondere folgende elektronische Systeme:
Elektronisches System zur Übermittlung von Erklärungen und Meldungen gegenüber der Umweltfondsverwaltung.
Elektronische Umweltmeldeplattform für Angaben zu Verpackungen und Verpackungsabfällen.
Für die Nutzung dieser Systeme ist jeweils eine entsprechende Registrierung bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Nach derzeitiger Einschätzung könnte sich ein österreichisches Unternehmen grundsätzlich unmittelbar in Rumänien registrieren. Ob die bestehenden elektronischen Systeme bereits vollständig auf die Registrierung und Einbindung nicht in Rumänien niedergelassener Unternehmen ausgerichtet sind, ist derzeit jedoch nicht abschließend geklärt.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Rumänien
In Rumänien besteht bereits ein System von zugelassenen Organisationen zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen. Diese Organisationen werden als OIREP (Organizații care Implementează Obligațiile privind Răspunderea Extinsă a Producătorului) bezeichnet.
Hersteller und andere verpflichtete Wirtschaftsteilnehmer können ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Verwertung und des Recyclings von Verpackungsabfällen ganz oder teilweise auf eine zugelassene OIREP übertragen.
Zu den bekannten OIREP-Organisationen zählen beispielsweise:
Die Zulassung und Überwachung der OIREP-Systeme erfolgt nach den einschlägigen rumänischen Vorschriften im Bereich Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Quelle: complicoconsulting.com
Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Rumänien
Zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) für Unternehmen ohne Niederlassung in Rumänien liegen derzeit ebenfalls keine offiziellen Informationen oder nationalen Umsetzungshinweise vor. Insbesondere ist bislang nicht geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen künftig eine Bestellung erforderlich sein wird.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem rumänischen Markt bereitstellen, müssen bereits nach geltendem rumänischen Recht prüfen, ob Registrierungs-, Melde- und Finanzierungspflichten bestehen.
Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die:
- verpackte Produkte nach Rumänien liefern,
- Verpackungen oder verpackte Produkte nach Rumänien importieren,
- innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen oder
- Waren unmittelbar an rumänische Endkunden vertreiben.
Zu den derzeit wesentlichen Pflichten können insbesondere gehören:
- Registrierung bei der Umweltfondsverwaltung AFM,
- Abgabe von Meldungen über AFM eTAX,
- Meldungen über das integrierte Umweltsystem SIM,
- Erfüllung der Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung,
- Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung sowie
- Entrichtung der entsprechenden Umweltfonds- oder EPR-Beiträge.
Bei Verpackungen, die nach einem Import oder innergemeinschaftlichen Erwerb Rumänien wieder verlassen und dort nicht als Abfall anfallen, kann nach dem Verursacherprinzip eine abweichende beitragsrechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Dies sollte jedoch anhand der konkreten Lieferkette und der erforderlichen Nachweise geprüft werden.
Bis zur Veröffentlichung weiterer behördlicher Informationen bleiben die AFM, die ANMAP sowie die bestehenden elektronischen Registrierungs- und Meldesysteme die wichtigsten Anlaufstellen für betroffene Unternehmen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Bukarest gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Bukarest
Telefon: +40 372 068 900
E-Mail: bukarest@wko.at