Vier-Tage-Woche

Tägliche Normalarbeitszeit - formale Voraussetzungen - Benachteiligungsverbot

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Begriff

Eine Vier-Tage-Woche liegt vor, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird.

In folgenden Fällen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden.

Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden ohne Überstunden

Im Rahmen einer 4-Tage-Woche kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen.

Hierfür ist in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung notwendig.

An welchen Tagen in der Kalenderwoche gearbeitet wird, ist egal. Die Arbeitstage müssen nicht zusammenhängen. Drei Tage in der Kalenderwoche müssen aber jedenfalls frei bleiben. Wird an einem der drei freien Tage gearbeitet, so liegen Überstunden vor, die im Verhältnis 1:1,5 abzugelten sind.

Anwendung auf Teilzeitarbeitnehmer

Die Regeln der Vier-Tage-Woche – inklusive der Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden - sind auch auf Teilzeitarbeitnehmer anzuwenden. In diesem Fall kann die Normalarbeitszeit auch auf weniger als vier Tage verteilt werden.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.02.2024