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Eine Person sitzt an einem Tisch. Mit der rechten Hand notiert sie etwas in einem Heft. In der linken Hand hält sie Papiere. rechts vor ihr steht ein aufgeklappter Laptop.
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Berichtigung der CLP-Verordnung

VO (EG) Nr. 1272/2008 – Übergangsfristen

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Stand: 12.12.2025

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.

2024 wurde mit einer Novelle der CLP-Verordnung (EU) 2024/2865 unter anderem neue Vorgaben für Etikettenformate, Neukennzeichnung, Werbung, Fernabsatz und Tankstellenkennzeichnung eingeführt. 

Übergangsfristen wurden ursprünglich für den 1. Juli 2026 bzw. 1. Januar 2027 festgelegt.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 3. Dezember 2025 die Verordnung (EU) 2025/2439 veröffentlicht, in der eine Änderung der ursprünglich eingeführten Übergangsfristen oben genannter Punkte auf den 1. Jänner 2028 festsetzt.

Artikel/Anhang der Novelle VO (EU) 2024/2865

Frist Alt VO (EU) 2024/2865

Frist Neu VO (EU) 2025/2439

CLP-VO 1272/2008
Artikel 1 Nr. 14 1. Juli 2026 1. Jänner 2028

Artikel 30: Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten

Artikel 1 Nr. 15 c 1. Jänner 2027 1. Jänner 2028

Artikel 31 Absatz 3: Kennzeichnungselemente

Artikel 1 Nr. 26 1. Juli 2026 1. Jänner 2028

Artikel 48: Werbung

 

Artikel 1 Nr. 27 1. Juli 2026 1. Jänner 2028

Artikel 48a: Fernabsatzangebote

 

Anhang I Nr. 2 1. Jänner 2027 1. Jänner 2028

Anhang I, 1.2 Kennzeichnung, 1.2.1.4.: Abmessungen von Kennzeichnungsetiketten und Piktogrammen sowie Schriftgrößen der Buchstaben

Anhang I Nr. 3 1. Jänner 2027 1. Jänner 2028

Anhang I, 1.2 Kennzeichnung, 1.2.1.5.: Merkmale des Textes auf dem Kennzeichnungsetikett

Anhang II Nr. 2 1. Juli 2026 1. Jänner 2028

Anhang II, Teil 5: Tankstellenkennzeichnung

Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 3. Dezember 2025 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, das ist der 23. Dezember 2025.

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