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Nahaufnahme eines Astes einer Pflanze mit grünen Blättern, die mit einem Pflanzschutzmittel bespritzt wird
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Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen im Zeitraum 1.7. bis 31.8.2026

Erneuerungen, Nichterneuerungen, Laufzeit-Verlängerungen etc.

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 09.09.2026
Änderungen bei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen betreffen die Verlängerung der Laufzeit zahlreicher Genehmigungen sowie die Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Pelargonsäure. Die jeweiligen Änderungen und Bedingungen sind in den zugehörigen EU-Verordnungen und deren Anhängen festgelegt.

Verlängerung der Laufzeit der Genehmigungen für die Wirkstoffe Bensulfuron, Benzovindiflupyr, Chlortoluron, Clethodim, Cycloxydim, Cymoxanil, Dazomet, Deltamethrin, Diclofop, Fenazaquin, Fluopicolid, Hymexazol, Lambda-Cyhalothrin, MCPA, MCPB, Metaldehyd, Metsulfuron-methyl, Paclobutrazol und Tebuconazol

Änderungen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 ersichtlich.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421 wurde am 1.7.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Pelargonsäure 

Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Pelargonsäure wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Datum der Genehmigung: 1.10.2026
Befristung der Genehmigung: 30.9.2041

Die Verordnung (EU) 2026/1696 wurde am 15.7.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab dem 1.10.2026. 

Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung für die Wirkstoffe Aclonifen, Amisulbrom, Bacillus amyloliquefaciens Stamm MBI 600, Beflubutamid, Clomazon, Cyantraniliprol, Cyprodinil, Daminozid, Dichlorprop-P, Dimethachlor, Fludioxonil, Formetanat, Fosetyl, Isofetamid, Metalaxyl, Metazachlor, Penconazol, Phenmedipham, Pirimicarb, Pyraclostrobin und S-Abscisinsäure 

Die Verlängerungen der Laufzeiten werden im Teil A und Teil B sind im Anhang kundgemacht worden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1826 tritt am 1.8.2026 in Kraft.