Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen im Zeitraum 1.7.2026 bis 31.8.2026
Erneuerungen, Nichterneuerungen, Laufzeit-Verlängerungen etc.
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Änderungen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 ersichtlich.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1421 wurde am 01. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Pelargonsäure
Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Pelargonsäure wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Datum der Genehmigung: 1. Oktober 2026
Befristung der Genehmigung: 30. September 2041
Die Verordnung (EU) 2026/1696 wurde am 15. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung
für die Wirkstoffe Aclonifen, Amisulbrom, Bacillus amyloliquefaciens Stamm MBI 600, Beflubutamid, Clomazon, Cyantraniliprol, Cyprodinil, Daminozid, Dichlorprop-P, Dimethachlor, Fludioxonil, Formetanat, Fosetyl, Isofetamid, Metalaxyl, Metazachlor, Penconazol, Phenmedipham, Pirimicarb, Pyraclostrobin und S-Abscisinsäure
Die Verlängerungen der Laufzeiten werden im Teil A und Teil B sind im Anhang kundgemacht worden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1826 tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Weiterführende Links zu Pflanzenschutzmitteln
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel