Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen 1. bis 30. Juni 2025
Erneuerungen, Nichterneuerungen, Laufzeit-Verlängerungen etc.
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Aktualisierung der Liste der Wirkstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt wurden oder als genehmigt gelten.
Teil A: Wirkstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt gelten
- Folgende Einträge werden gestrichen: 240, Pflanzenöle/Citronellöl 264, Dodemorph
- Folgende Einträge erhalten eine neue Fassung: 204, Trichoderma atroviride (vormals T. harzianum) (Datum der Zulassung: 1. Mai 2009; Befristung der Zulassung: 30. November 2026) 230, Fettsäuren C7 bis C20 (Datum der Zulassung: 1. September 2009; Befristung der Zulassung: 1. Dezember 2026)
- Details zur neuen Fassung siehe Verordnung selbst
Teil B: Wirkstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt wurden
Folgende Einträge werden gestrichen:
- 1, Bispyribac
- 25, Fenpyrazamin
- 26, Adoxophyes orana granulovirus
- 30, Zucchinigelbmosaikvirus (abgeschwächter Stamm)
- 36, Bacillus firmus I-1582
- 41, Spiromesifen
- 55, Penflufen
- 60, Spirotetramat
- 64, Pyridalyl
- 66, L-Ascorbinsäure
- 67, Spinetoram
- 74, Flubendiamid
- 75, Bacillus pumilus QST 2808
- 78, Metaflumizon
- 80, Meptyldinocap
- 81, Chromafenozid
- 82, gamma-Cyhalothrin
Teil E: Substitutionskandidaten
- Folgende Einträge werden gestrichen: 1, Flumetralin
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1092 wurde am 3. Juni 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt 23. Juni 2025 in Kraft.
Genehmigung Wirkstoff Chinolin-8-ol (2025/1152/EU)
Es wurde rechtzeitig ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für Chinolin-8-ol als Pflanzenschutzmittelwirkstoff gestellt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung zu. Der Eintrag der Genehmigung für den Wirkstoff Chinolin-8-ol (Eintrag 18) wird im Teil B Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gestrichen und als Eintrag Nr. 16 im Teil E (Substitutionskanditat) eingefügt. Die Genehmigung für den Wirkstoff Chinolin-8-ol wird mit den entsprechenden Sonderbestimmungen bis 30. Juni 2032 erneuert.
Die Verordnung (EU) 2025/1152 wurden am 12. Juni 2025 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 2. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt ab 1. Juli 2025. Der Eintrag zu Chinolin-8-ol wird aus dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/408 gestrichen.
Genehmigung Wirkstoff Lysat von Willaertia magna
Es wurde ein Antrag der Genehmigung für Lysat von Willaertia magna als Pflanzenschutzmittelwirkstoff gestellt. Eine Zulassung als Biozidprodukt wurde nicht erteilt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Genehmigung als Wirkstoff mit geringem Risiko zu. Der Eintrag der Genehmigung für den Wirkstoff Lysat von Willaertia magna (Eintrag 53) wird im Teil D Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 angefügt. Die befristete Zulassung gilt bis 7. Juli 2040.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1177 wurden am 17. Juni 2025 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 7. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Links zu Pflanzenschutzmittelwirkstoffen
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/408 zur Durchführung des Artikels 80 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Erstellung einer Liste mit Substitutionskandidaten
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel
Stand: 07.07.2025