Referenzwerte für teilfluorierter Kohlenwasserstoffe 2027 bis 2029
Für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029
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Stand: 06.07.2026
Festlegung der Referenzwerte für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe für Hersteller und Einführer nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1382. Informationen zum Geltungszeitraum sowie Links zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zum F-Gas-Portal.
Es wurden die Referenzwerte teilfluorierter Kohlenwasserstoffe für die betreffenden Unternehmen für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 neu festgelegt. Diese Festlegung betrifft Hersteller und Einführer (Liste siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1382), denen der jeweilige Referenzwert gesondert mitgeteilt wird.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.
Er gilt vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029.
Weiterführende Links zuteilfluorierten Kohlenwasserstoffen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1382
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
- F-Gas-Portal
- Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009
- Der europäische Grüne Deal