Wirkstoffe für Biozidprodukte – Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1. bis 30. April 2026
Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten
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Aktuelle Informationen zu Wirkstoffen in Biozidprodukten im April: Die Seite fasst neue EU-Beschlüsse und regulatorische Änderungen zusammen, darunter Genehmigungen, Verlängerungen, Nichtgenehmigungen sowie weitere Entwicklungen für einzelne Wirkstoffe. Relevante Auswirkungen für Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Biozidprodukten werden dargestellt. (wko.at)
Genehmigung des Wirkstoffs Bixlozone
Der in Anhang I beschriebene Wirkstoff Bixlozone wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen genehmigt.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
- Datum der Genehmigung: 21. April 2026
- Befristung der Genehmigung: 21. April 2036
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/747 wurde am 1. April 2026 kundgemacht und tritt am 21. April 2026 in Kraft.
Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Evonik’s Hydrogen Peroxide Product Family
Am 10. Juli 2024 und 20. März 2025 übermittelte die Evonik Operations GmbH der Europäischen Chemikalienagentur gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission Notifizierungen verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Evonik’s Hydrogen Peroxide Product Family“, die unter den Nummern BC-DY098630-08 und BC-ER104958-18 in das Register für Biozidprodukte eingetragen wurden. Die notifizierten vorgeschlagenen Änderungen der genannten Zulassung betreffen die Streichung und Hinzufügung von Handelsnamen, die Streichung und Hinzufügung von Produktherstellern, eine Namensänderung eines Wirkstoffherstellers und eine Namensänderung eines Produktherstellers sowie eine Änderung der Anschrift eines Produktherstellers.
Mit Ausnahme der vorgeschlagenen verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2183 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „Evonik’s Hydrogen Peroxide Product Family“ aufgeführt sind, unverändert.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/749 wurde am 1. April 2026 kundgemacht und tritt am 21. April 2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie ECA Disinfect skin Product family 7
ECA consortium A/S erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035043-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „ECA Disinfect skin Product family 7“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 21. April 2026 bis zum 31. März 2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/750 wurde am 1. April 2026 kundgemacht und tritt am 21. April 2026 in Kraft tritt.
Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Divosan PAA products
Am 16. Mai 2025 übermittelte Diversey Europe Operations B.V. der Europäischen Chemikalienagentur gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission eine Notifizierung verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Divosan PAA products“, die unter der Nummer BC-WQ105926-08 in das Register für Biozidprodukte eingetragen wurde. Die notifizierten vorgeschlagenen Änderungen der genannten Zulassung betreffen die Hinzufügung von Produktionsstätten sowie Änderungen der Anschrift des Zulassungsinhabers und der Anschrift des Biozidproduktherstellers.
Mit Ausnahme der vorgeschlagenen verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2587 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „Divosan PAA products“ aufgeführt sind, unverändert.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/823 wurde am 16. April 2026 kundgemacht und tritt am 6. Mai 2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt Bioxal − Soproper
BIOXAL SA erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035787-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Bioxal − Soproper“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Die Unionszulassung gilt vom 6. Mai 2026 bis zum 30. April 2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/829 tritt wurde am 16. April 2026 kundgemacht und tritt am 6. Mai 2026 in Kraft.
Aufhebung Unionszulassung Biozidproduktfamilie SICO Biocidal Product Family
Die Biozidprodukte der Familie „SICO Biocidal Product Family“ dürfen ab dem 2. November 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden, und vorhandene Lagerbestände dieser Biozidprodukte dürfen ab dem 1. Mai 2027 nicht mehr verwendet werden.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/835 wurde am 16. April 2026 kundgemacht und tritt am 6. Mai 2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Hydrogen Peroxide Products
GEA Farm Technologies erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035038-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „Hydrogen Peroxide Products“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/891 gilt vom 14. Mai 2026 bis zum 30. April 2036.
Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie HYPRED’s octanoic acid based products
Am 5. September 2022 übermittelte HYPRED SAS der Europäischen Chemikalienagentur gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission eine Notifizierung hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „HYPRED’s octanoic acid based products“ gemäß Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung.
Die Notifizierung wurde mit der Nummer BC-SL079611-22 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Die notifizierten Vorschläge für Änderungen an der genannten Zulassung betreffen die Hinzufügung von Handelsnamen, Änderungen der verwaltungstechnischen Angaben für die Herstellungsorte und die Hinzufügung von Herstellungsorten.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/899 wurde am 27. April 2026 kundgemacht und tritt am 17. Mai 2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Lactic Acid Product Family
Reckitt Benckiser Production (Poland) Sp z o.o. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035808-0000 für die Bereitstellung der Biozidproduktfamilie „Lactic Acid Product Family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/900 wurde am 27. April 2026 kundgemacht und tritt am 17. April 2026 in Kraft.
Sie gilt vom 17. Mai 2026 bis zum 30. April 2036.
Weiterführende Links zu Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe