Wirkstoffe für Biozidprodukte – Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1. bis 31. Mai 2026
Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten
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Aktuelle Informationen zu Wirkstoffen in Biozidprodukten im Mai: Die Seite informiert über neue EU-Entscheidungen zu Genehmigungen, Verlängerungen, Nichtgenehmigungen und Änderungen bei Wirkstoffen. Behandelt werden regulatorische Entwicklungen mit Auswirkungen auf Zulassung, Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung von Medetomidin
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/953 wird auf den 31. Dezember 2026 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1089 wurde am 22. Mai kundgemacht und tritt am 11. Juni 2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung für PHMB (1415; 4.7)
Das Ablaufdatum der Genehmigung für PHMB (1415; 4.7) zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 4 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/613 wird auf den 30. April 2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1103 wurde am 26. Mai 2026 kundgemacht und tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Glutaraldehyd
Das Ablaufdatum der Genehmigung für Glutaraldehyd zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3, 4, 6, 11 und 12 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1759 wird auf den 31. März 2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1109 wurde am 26. Mai 2026 kundgemacht und tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Dinatriumtetraborat
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Dinatriumtetraborat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/208 wird auf den 28. Februar 2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1111 wurde am 26. Mai 2026 kundgemacht und tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Aufhebung Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Cypermethrin
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/362 wird aufgehoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1113 wurde am 26. Mai 2026 kundgemacht und tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Borsäure
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Borsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/222 wird auf den 28. Februar 2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1128 wurde am 26. Mai 2026 tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung IPBC
Das Ablaufdatum der Genehmigung von IPBC zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/970 wird auf den 31. Dezember 2027 verschoben.
Das Ablaufdatum der Genehmigung wird gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/970 auf den 31. Dezember 2027 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1129 wurde am 26. Mai 2026 kundgemacht und tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Verlängerung Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF − Polen
Das polnische Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch professionelle Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 24. Oktober 2027 verlängern.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1104 wurde am 26. Mai 2026 kundgemacht.
Verlängerung Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung des Biozidprodukts Wofasteril® SC super − Malta
Die maltesische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz (Competition and Consumer Affairs Authority) darf die Maßnahme für die Dekontamination der persönlichen Schutzausrüstung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in der Sonderisolierstation des „Mater Dei Hospital“ in Msida bis zum 23. Juni 2027 verlängern, sofern sie sicherstellt, dass das Produkt ausschließlich unter ihrer Aufsicht verwendet wird.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1126 wurde am 28. Mai kundgemacht.
Verlängerung Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF − Ungarn
Das ungarische Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit und Pharmazie darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch professionelle Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 28. Oktober 2027 verlängern.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1182 wurde am 28. Mai 2026 kundgemacht.
Verwaltungstechnische Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family hinsichtlich
Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family“ aufgeführt sind, unverändert.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 erhält die Fassung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1114.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1114 wurde am 27. Mai 2026 veröffentlicht und tritt am 16. Juni 2026 in Kraft.
Verwaltungstechnische Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Diversey Hydrogen Peroxide Product Family
Mit Ausnahme der vorgeschlagenen verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2432 enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „Diversey Hydrogen Peroxide Product Family“ aufgeführt sind, unverändert.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2432 erhält die Fassung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1159.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1159 wurde am 29. Mai 2026 veröffentlicht und tritt am 18. Juni 2026 in Kraft.
Nichterneuerung Genehmigung Cypermethrin
Die Genehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird nicht erneuert.
Behandelte Waren, die mit Cypermethrin behandelt wurden oder denen dieser Wirkstoff zum Schutz von Holz absichtlich zugesetzt wurde, dürfen ab dem 22. Dezember 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1112 wurde am 26. Mai 2026 veröffentlicht und tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.
Weiterführende Links zu Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe