Zum Inhalt springen
Person sitzt vor Laptop und arbeitet
© BullRun | stock.adobe.com

Neue Bestimmungen bei Registrierung im F-Gas-Portal

Bereitstellung von Informationen über Standort, geschäftlichen Tätigkeiten, rechtlichen und finanziellen Umstände

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 09.07.2026

Die neuen Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 betreffen alle in Bezug auf F-Gase registrierungspflichtigen Unternehmen.

Um eine wirksame Umsetzung des Quoten- und Lizenzvergabesystems zu gewährleisten, Verzerrungen des Quotensystems zu vermeiden und die Umgehung und den Missbrauch geltender Vorschriften zu verhindern müssen bestimmte Informationen bereitgestellt werden, einschließlich Informationen über Standort, geschäftlichen Tätigkeiten, rechtlichen und finanziellen Umstände.

Wichtige Punkte zusammengefasst:

  • Informationsanforderungen für die Registrierung im F-Gas-Portal
  • Verpflichtung zur Aktualisierung der Angaben
  • Ablehnung, Aussetzung und Löschung von Registrierungen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten

Nähere Details siehe Verordnungstext.

Die Durchführungsverordnung wurde am 20. September 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 10. Oktober 2024 in Kraft.

Achtung

Neue Verordnungen hinsichtlich F-Gase-Ausbildung!


Weitere interessante Artikel
  • Industrieller Anbau von Zuckermelonen, indem sie an parallel zum Boden ausgerichteten Streben mit einem Seil verbunden werden
    Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen 1. bis 31. Juli 2025
    Weiterlesen
  • Rückenansicht einer Person mit schwarz-oranger Jacke, orangem Helm und Sonnenbrille, die neben einem Außengerät einer Klimaanlage steht und beide Hände auf dem Gerät hat
    EU hebt alte F-Gase-Regeln zur Dichtheitskontrolle auf
    Weiterlesen