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Neue Bestimmungen bei Registrierung im F-Gas-Portal

Bereitstellung von Informationen über Standort, geschäftlichen Tätigkeiten, rechtlichen und finanziellen Umstände

Lesedauer: 1 Minute

Die neuen Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 betreffen alle in Bezug auf F-Gase registrierungspflichtigen Unternehmen.

Um eine wirksame Umsetzung des Quoten- und Lizenzvergabesystems zu gewährleisten, Verzerrungen des Quotensystems zu vermeiden und die Umgehung und den Missbrauch geltender Vorschriften zu verhindern müssen bestimmte Informationen bereitgestellt werden, einschließlich Informationen über Standort, geschäftlichen Tätigkeiten, rechtlichen und finanziellen Umstände.

Wichtige Punkte zusammengefasst:

  • Informationsanforderungen für die Registrierung im F-Gas-Portal
  • Verpflichtung zur Aktualisierung der Angaben
  • Ablehnung, Aussetzung und Löschung von Registrierungen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten

Nähere Details siehe Verordnungstext.

Die Durchführungsverordnung wurde am 20. September 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 10. Oktober 2024 in Kraft.

Achtung

Neue Verordnungen hinsichtlich F-Gase-Ausbildung!


Stand: 25.09.2025

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