Wirkstoffe für Biozidprodukte September 2026
Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten für 1. bis 30.9.2026
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Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt ERO MN
European Registration Office B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035833-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts „ERO MN“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 29.9.2026 bis zum 31.8.2030.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1974 wurde am 9.9.2026 kundgemacht und tritt am 29.9.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt ELOCLEAR
Vorbehaltlich der Erfüllung der in Anhang I festgelegten Auflagen und gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in Anhang II wird Arrow Regulatory (Ireland) Ltd eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035839-0000 für die Bereitstellung des Biozidprodukts ELOCLEAR auf dem Markt und für dessen Verwendung erteilt.
Die Unionszulassung gilt vom 1.10.2026 bis zum 30.9.2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2028 wurde am 11.9.2026 kundgemacht und tritt am 1.10.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidprodukt OXTERIL® 350 VHP
Die Evonik Operations GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035928-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „OXTERIL® 350 VHP“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 4.10.2026 bis zum 31.10.2033.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2042 wurde am 14.9.2026 kundgemacht und tritt am 4.10.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Hydrogen peroxide biocidal product family
Die MELLERUD CHEMIE GMBH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032675-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Hydrogen peroxide biocidal product family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 4.10.2026 bis zum 31.1.2036
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2050 wurde am 14.9.2026 kundgemacht und tritt am 4.10.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Hydrogen Peroxide Product Family_P & G
Procter & Gamble Services Company NV erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032408-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „Hydrogen Peroxide Product Family_P & G“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 4.10.2026 bis zum 31.1.2036
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2051 wurde am 14.9.2026 kundgemacht und tritt am 4.10.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Glutaraldehyde formulations
Die Solenis Switzerland GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0034830-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Glutaraldehyde formulations“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 4.10.2026 bis zum 30.9.2030.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2053 wurde am 14.9.2026 kundgemacht und tritt am 4.10.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Hydrogen peroxides biocides family
Die ILR GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032438-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Hydrogen peroxides biocides family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 4.10.2026 bis zum 31.1.2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2054 wurde am 14.9.2026 kundgemacht und tritt am 4.10.2026 in Kraft.
Verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie LANXESS CMIT/MIT biocidal product family
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2750 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2024 wurde am 11.9.2026 kundgemacht und tritt am 1.10.2026 in Kraft.
Verwaltungstechnische Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Sodium hypochlorite Liquid disinfectant biocidal product family
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/524 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2026 wurde am 11.9.2026 kundgemacht und tritt am 1.10.2026 in Kraft.
Verwaltungstechnische Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie Sure Lactic Family
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1767 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2044 wurde am 14.9.2026 kundgemacht und tritt am 4.10.2026 in Kraft.
Verwaltungstechnische und geringfügige Änderungen Unionszulassung Biozidproduktfamilie SOPUROXID
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/964 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2046 wurde am 16.9.2026 kundgemacht und tritt am 6.10.2026 in Kraft.
Ermächtigung Lettlands, Frankreichs, Polens, Tschechien und Slowakei bzgl. Ethylenoxid
Lettland, Frankreich, Polen, Tschechien und die Slowakei dürfen zum Schutz von Kulturerbe, insbesondere zum Schutz von Archivmaterial, bis zum 31.7.2031 Ethylenoxid enthaltende Biozidprodukte zulassen.
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2125 wurde am 28.9.2026 kundgemacht.
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2132 wurde am 28.9.2026 kundgemacht.
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2146 wurde am 28.9.2026 kundgemacht.
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2150 wurde am 29.9.2026 kundgemacht.
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2153 wurde am 29.9.2026 kundgemacht.
Ermächtigung Italiens bzgl. Sulfurylfluorid
Italien darf zum Schutz großer, unbeweglicher Kulturerbe-Objekte mit Bauteilen aus Holz mit Wirkung bis zum 30. September 2031 das Biozidprodukt „Vikane“ für die Produktart 8 zulassen.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2142 wurde am 29.9.2026 kundgemacht.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung K-HDO
Das Ablaufdatum der Genehmigung von K-HDO zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1488 wird auf den 30. Juni 2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2119 wurde am 25.9.2026 kundgemacht und tritt am 15.10.2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung IPBC
Das Ablaufdatum der Genehmigung von IPBC zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 13 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1728 wird auf den 31.5.2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2124 wurde am 25.9.2026 kundgemacht und tritt am 15.10.2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon
Das Ablaufdatum der Genehmigung von 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 13 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1726 wird auf den 31.3.2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2127 wurde am 28.9.2026 kundgemacht und tritt am 18.10.2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Wasserstoffperoxid
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Wasserstoffperoxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2, 3, 4 und 5 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1730 wird auf den 31. Juli 2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2131 wurde am 25.9.2026 kundgemacht und tritt am 15.10.2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Kupfer, granuliert
Das Ablaufdatum der Genehmigung für Kupfer, granuliert, zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1094 wird auf den 31.7.2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2134 wurde am 28.9.2026 kundgemacht und tritt am 18.10.2026 in Kraft.
Verschiebung Ablaufdatum Genehmigung Folpet
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Folpet zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 9 gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1758 wird auf den 31.3.2029 verschoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2151 wurde am 28.9.2026 kundgemacht und tritt am 18.10.2026 in Kraft.
Erteilung Unionszulassung Biozidproduktfamilie Christeyns Peracetic Acid Biocidal Product Family
Christeyns NV erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035834-0000 für die Bereitstellung der Biozidproduktfamilie „Christeyns Peracetic Acid Biocidal Product Family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 15.10.2026 bis zum 30.9.2036.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2116 wurde am 25.9.2026 kundgemacht und tritt am 15.10.2026 in Kraft.
Verlängerung Genehmigung Biobor JF in Estland
Die Gesundheitsbehörde Estlands darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, vom 25.4.2026 bis zum 27.10.2027 verlängern.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2122 wurde am 28.9.2026 kundgemacht.
Slowenien: Verlängerung für Pyblast EW
Sloweniens Behörde für Chemikalien darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts Pyblast EW zur Beseitigung des Roten Amerikanischen Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) in den Gebieten Lopata und Medlog gestattet wird, vom 5.3.2026 bis zum 1.9.2026 verlängern, sofern es sicherstellt, dass das Produkt nur unter seiner Aufsicht verwendet wird.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2140 wurde am 29.9.2026 kundgemacht.
Belgien: Verlängerung für Recrute Pro und Recrute HD
Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt kann die Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung der Biozidprodukte Recrute Pro und Recrute HD für die Beseitigung der Termiten der Art Reticulitermes flavipes im Zoo Pairi Daiza vom 24.2.2026 bis zum 28.8.2027 verlängern, sofern er sicherstellt, dass das Produkt nur unter seiner Aufsicht verwendet wird.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2141 wurde am 29.9.2026 kundgemacht.
Weiterführende Links zu Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe