Datenschutz für juristische Personen in Österreich
Welche Rechte AGs, GmbHs, OGs, KGs und Vereine nach österreichischem Recht geltend machen können.
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Allgemeine Informationen zum Datenschutzrecht für juristische Personen
Die DSGVO schützt nur natürliche Personen (also Menschen). Im Anwendungsbereich der DSGVO können daher juristische Personen wie AGs, GmbHs, OGs, KGs oder Vereine die dort festgeschriebenen Rechte nicht geltend machen.
In Österreich gibt es aber neben der DSGVO auch das DSG. Dieses erfasst im sogenannten „Grundrecht auf Datenschutz“ auch juristische Personen.
Welche Rechte nach dem DSG können juristische Personen in Österreich geltend machen?
Juristische Personen können sich nach derzeitiger Rechtsprechung bei der österreichischen Datenschutzbehörde wegen der Verletzung von Datenschutzrechten durch Verantwortliche mit Sitz in Österreich beschweren. Das sind:
- Recht auf Geheimhaltung: Das bedeutet im Wesentlichen, dass die juristische Person sich in ihren Datenschutzrechten verletzt sieht, z. B. weil ein Verantwortlicher ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet hat.
- Recht auf Auskunft: Die juristische Person kann von einem Verantwortlichen u. a. darüber Auskunft verlangen, welche Daten über sie verarbeitet werden.
- Recht auf Löschung: Wenn die Daten der juristischen Person beispielsweise unrechtmäßig verarbeitet werden, kann diese beim Verantwortlichen die Löschung verlangen.
- Recht auf Richtigstellung: Ist die juristische Person der Meinung, dass die Daten, die ein Verantwortlicher von ihr verarbeitet, nicht stimmen, also unrichtig sind, kann sie eine Berichtigung verlangen.
Sind die Daten juristischer Personen nach anderen Gesetzen geschützt?
Ja. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ unter seinen Schutz. Siehe dazu etwa Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Außerdem können sich juristische Personen auf das Kommunikationsgeheimnis nach den §§ 160 und 164 TKG 2021 stützen.
Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzrecht juristischer Personen
Die auf dieser Seite angeführten Informationen basieren unter anderem auf folgenden gesetzlichen Regelungen:
- § 1 DSG - Grundrecht
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