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Seitliche Aufnahme einer an einem Tisch sitzenden Person, auf dem ein Bildschirm, eine Tastatur und andere Utensilien sind. Die Person hat ihre rechte Hand auf einer Computermaus und blickt auf den Bildschirm
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Arbeitsrechtliche Werte 2025

Ausgleichstaxe - Bauarbeiter - Lohnpfändung / unpfändbare Freibeträge

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28.01.2026

Behinderteneinstellungsgesetz

Ausgleichstaxe

ab 25 DN

ab 100 DN

ab 400 DN

€ 335,- monatlich

€ 472,- monatlich

€ 499,- monatlich

Bauarbeiter

Zuschlag/Urlaub
KV-Lohn + 20 % x 11,85 bei 40-Stunden-Woche
  x 11,55 bei 39-Stunden-Woche
  x 11,40 unter 39-Stunden-Woche

 

Zuschlag/Abfertigung
KV-Lohn + 20 % x 1,5  

 

Zuschlag/Überbrückungsgeld
KV-Lohn/Stunde x 1,5 Dezember – März: x 0,4

Lohnpfändung/Unpfändbare Freibeträge

Allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.273,-
wöchentlich € 297,-
täglich € 42,-

 

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.486,-
wöchentlich € 346,-
täglich € 49,-

Erläuterungen:

in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen hat

Unterhaltsgrundbetrag
  pro Person insgesamt höchstens
monatlich € 254,- € 1.270,-
wöchentlich € 59,- € 295,-
täglich € 8,- € 40,-

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen pro Person, welcher der Dienstnehmer gesetzlichen Unterhalt gewährt
  • Unterhaltssteigerungsbetrag pro Person 10 %, höchstens jedoch 50 %
Unpfändbarer Betrag bei Zusammenrechnung mit Sachleistungen
monatlich € 636,50
Achtung

Bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen haben dem Verpflichteten 75 % des unpfändbaren Freibetrages nach § 291a EO zu verbleiben.

 

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