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Eine Person mit Sakko, Ausweis um den Hals sowie Brille sitzt an einem Schreibtisch. In der linken Hand hält sie einen großen Zettel. Mit der rechten Hand bedient sie ein aufgestelltes Tablet
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Gebühren, Zahlungspflichten und Sozialleistungen 2025

Sozialleistungen Mutterschaft/Kinder - Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus - Pflegegeld

Lesedauer: 1 Minute

Gebühren

Verschiedene Gebühren (ASVG/GSVG)
Rezeptgebühr € 7,55
Service- Entgelt für E-Card / Jahr € 14,65*
Mindestbetrag für Heilbehelfe € 43,00

*wird im November 2025 für das Jahr 2026 eingehoben

Zahlungspflichten

Zuzahlungen (ASVG/GSVG)

Reha-Aufenthalt bei Bruttoeinkünften

von € 1.274,00 bis € 1.855,37 / Monat

bis € 2.436,76 / Monat

bei höheren Einkünften

 

täglich € 10,31

täglich € 17,67

täglich € 25,04

Gesundheitsvorsorge siehe Reha-Aufenthalt

Sozialleistungen Mutterschaft/Kinder

Wochengeld/GSVG täglich € 70,28
Kinderzuschuss monatlich € 29,07

 

Kinderbetreuungsgeld

Pauschales Kinderbetreuungsgeld:

365 bis 851 Tage

(456 bis 1.063 Tage bei Teilung mit Partner)

 

 

 

 

Zuverdienstgrenze

 

täglich bei kürzester Bezugsdauer von 365 (456) Tagen: € 41,14 = monatlich ca. € 1.234,-

täglich bei längster Bezugsdauer von 851 (1.063) Tagen: € 17,65 = monatlich ca. € 592,-

Die Höhe des jeweiligen Tagesbetrages ergibt sich automatisch aus der individuellen Anspruchsdauer. Je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag.

jährlich € 18.000,00

oder 60 % des letzten Einkommens

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

12./14. Lebensmonat

 

Zuverdienstgrenze

80 % des letzten Nettoeinkommens

mindestens täglich € 41,14 = monatlich ca. € 1.234,-

höchstens täglich € 80,12 = monatlich ca. € 2.403,-

jährlich € 8.600,-

Ausgleichszulage

Beträge monatlich

Alleinstehende

€ 1.273,99

Ehepaare

€ 2.009,85

Vollwaisen bis 24 Jahre € 703,58
über 24 Jahre € 1.273,99
Halbwaisen bis 24 Jahre

€ 468,58

über 24 Jahre

€ 832,68

Anrechnung volle freie Station

€ 376,27

Freibetrag bei Bezug einer Lehrlingsentschädigung

€ 278,13

AZ Erhöhung pro Kind

€ 196,57

 Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus

  Bonus (maximal)

Eigenpensionsbezieher mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • bis € 1.386,20 Gesamteinkommen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 1.656,05 Gesamteinkommen und mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 2.235,34 Gesamteinkommen (samt Nettoeinkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/eingetragenen Partners), wenn die versicherte Person mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat.

 

€ 188,60

 

€ 481,00

 

€ 480,49

Pflegegeld

Stufe Betrag monatlich
1 € 200,80
2 € 370,30
3 € 577,00
4 € 865,10
5 € 1.175,20
6 € 1.641,10
7 € 2.156,60
Hinweis
Dieses Dokument verwendet vorwiegend Fachbegriffe. Diese werden nicht gegendert.

Stand: 01.03.2025

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