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Drei Personen mit grauen und weißen Haaren sitzen an einem Tisch und frühstücken. In der Mitte steht eine Kaffeekanne. Neben einer Person steht eine weitere Person, die ein Ausweisschild um den Hals trägt.
© AnnaStills | stock.adobe.com

Haushaltsbuch in der Personenbetreuung

Im Haushaltsbuch werden alle Ausgaben erfasst, die für die betreute Person getätigt werden. Auch erhaltene Geldbeträge sind einzutragen.

Lesedauer: 1 Minute

16.10.2026
Im Haushaltsbuch werden erhaltene Geldbeträge und Ausgaben für die betreute Person erfasst. Es muss aufbewahrt und am Ende der Betreuung abgerechnet werden.

Hinweis
Wichtig zu wissen
⇒ 
Im Haushaltsbuch werden erhaltene Geldbeträge und Ausgaben für die betreute Person erfasst.

⇒ Das Haushaltsbuch ist zwei Jahre aufzubewahren.

⇒ Sinnvolle Ausgabengruppen sind zum Beispiel Lebensmittel, Arzneimittel, Reinigungszubehör und Hygieneartikel.

⇒ Am Ende der Betreuung ist eine Endabrechnung vorzunehmen.

⇒ Beim Tod der betreuten Person ist bereits im Voraus bezahltes Entgelt anteilig zurückzuzahlen.

Wozu dient das Haushaltsbuch?

Das Haushaltsbuch schafft Transparenz über Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Betreuung. Es dokumentiert, welche Beträge die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer erhalten hat und wofür Geld ausgegeben wurde. 

Was muss eingetragen werden?

Einzutragen sind insbesondere:

  • erhaltene Geldbeträge
  • Ausgaben für die betreute Person
  • Datum des Erhalts
  • Art des erhaltenen Betrags, zum Beispiel Bargeld oder Überweisung
  • Datum der Ausgabe
  • Ausgabengruppe
  • Betrag der Ausgabe 

Welche Ausgabengruppen sind sinnvoll?

Die Ausgabengruppen sollten zumindest folgende Bereiche umfassen:

  • Miete und Betriebskosten
  • Lebensmittel
  • Arzneimittel
  • Reinigungszubehör
  • Waschmittel
  • Wäsche
  • Kleidung
  • Hygieneartikel
  • Haustierbedarf
  • Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
  • Möbel
  • Gebrauchsgegenstände
  • Pflanzen und Zubehör 

Wie lange ist das Haushaltsbuch aufzubewahren?

Das Haushaltsbuch ist zwei Jahre aufzubewahren.

Was passiert am Ende der Betreuung?

Am Ende der Betreuung ist eine Endabrechnung sinnvoll. Wenn die betreute Person stirbt, endet der Betreuungsvertrag. Bereits im Voraus gezahltes Entgelt ist anteilig zurückzuzahlen. Auch eine Endabrechnung im Haushaltsbuch ist vorzunehmen.


Tipp: Führen Sie das Haushaltsbuch laufend und nachvollziehbar. So behalten alle Beteiligten den Überblick über erhaltene Beträge und Ausgaben.