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Zwei Personen sitzen nebeneinander auf einem hellen Sofa. Die linke Person trägt einen blauen Kittel und liest aus einem Buch vor. Die rechte Person hat graue Haare und trägt eine Brille. Neben ihr sind Krücken.
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Betreuungsvertrag für selbständige Personenbetreuung

Der Betreuungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der selbständigen Personenbetreuerin bzw. dem selbständigen Personenbetreuer und der betreuten Person.

Lesedauer: 1 Minute

16.10.2026
Der Betreuungsvertrag für die selbständige Personenbetreuung muss schriftlich abgeschlossen werden. Er regelt Leistungen, Werklohn, Vertretung und Beendigung.
Hinweis
Wichtig zu wissen
⇒
Der Betreuungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

⇒  Eine Abschrift des Vertrags ist dem Vertragspartner zu übergeben.

⇒  Der Vertrag muss Leistungen, Beginn, Dauer, Werklohn, Vertretung und Beendigung regeln.

⇒  Handlungsleitlinien für Alltag und Notfall müssen im Vertrag festgelegt werden.

⇒  Beim Tod der betreuten Person endet der Vertrag. Bereits im Voraus bezahltes Entgelt ist anteilig zurückzuzahlen.

Warum ist der Betreuungsvertrag wichtig?

Der Betreuungsvertrag schafft Klarheit für beide Seiten. Er hält fest, welche Leistungen vereinbart sind, wann die Betreuung beginnt, wie lange sie dauert und wie die Bezahlung erfolgt.

Eine Abschrift des Vertrags ist dem Vertragspartner zu übergeben.

Was muss im Betreuungsvertrag stehen?

Der Betreuungsvertrag muss verständlich und genau formuliert sein. Er muss insbesondere folgende Punkte enthalten:

Name und Anschrift der Vertragsteile

Vertragsteile sind die selbständige Personenbetreuerin bzw. der selbständige Personenbetreuer und die betreute Person, deren gesetzliche Vertretung oder Angehörige.

Beginn und Dauer des Vertrags

Die Dauer kann frei vereinbart werden. Auch mehrere Werkverträge hintereinander sind möglich.

Leistungsinhalte

Der Vertrag muss festlegen, welche Leistungen erbracht werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Lebensführung
  • Gesellschafterfunktion
  • Führung des Haushaltsbuches
  • Praktische Vorbereitung auf einen Ortswechsel
  • Übertragene ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Handlungsleitlinien

Die Handlungsleitlinien für Alltag und Notfall müssen im Betreuungsvertrag festgelegt werden.

Vertretung

Der Vertrag soll regeln, ob im Verhinderungsfall für Vertretung gesorgt ist. Selbständige Personenbetreuer:innen können sich grundsätzlich vertreten lassen.

Werklohn

Der Vertrag muss die Höhe und Fälligkeit des Werklohns enthalten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer Steuern und Beiträge selbst erklärt und abführt.

Beendigung des Vertrags

Der Vertrag muss Regelungen zur Beendigung enthalten. Zwingend vorzusehen ist, dass der Vertrag durch den Tod der betreuten Person endet. Bereits im Voraus gezahltes Entgelt ist dann anteilig zurückzuzahlen.

Außerdem muss der Vertrag von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Ende eines Kalendermonats beendet werden können.

Tipps für die Praxis

  • Wenn die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer bei der betreuten Person wohnt oder dort den Gewerbestandort hat, sollte dies ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.
  • Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob alle verpflichtenden Inhalte enthalten sind. 

Download Musterverträge 

Musterverträge und Beilagen für Personenbetreuung: Downloads in 12 Sprachen verfügbar