Betriebsversicherungen

Das "Infoblatt Betriebsversicherungen" informiert Sie über betriebliche Risiken, welche durch Versicherungen gedeckt werden können, und enthält Empfehlungen für das Gespräch mit dem Versicherungsberater und den Vertragsabschluss. 

Lesedauer: 6 Minuten

28.04.2024

INFOBLATT BETRIEBSVERSICHERUNGEN Februar 2023

LEITFADEN ZUR VORBEREITUNG AUF DAS GESPRÄCH MIT DEM VERSICHERUNGSBERATER 

Sowohl bei einer Neugründung, wie auch bei einer Betriebsübernahme, treten verschiedene Risiken auf, gegen die Sie sich absichern sollten. Lassen Sie sich nicht irgendeine Versicherung verkaufen, sondern kaufen Sie diese gezielt ein, indem Sie systematisch vorgehen. Es gibt in diesem Bereich verschiedene Anlaufstellen: einerseits den Angestellten einer Versicherungsgesellschaft, andererseits den selbständigen Versicherungsagent:innen und natürlich auch den unabhängigen Versicherungsmakler:innen. 

1. Die betrieblichen Risiken 

1.1. Risiken erkennen

Zunächst sollten Sie alle Risiken, die Ihr Unternehmen bedrohen können, erkennen und auflisten. In einem weiteren Schritt können Sie diese dann bewerten.

1.2. Risiken bewerten

Nicht alle Risiken, die Sie versichern können, sollten auch versichert werden. Es wird darauf ankommen, wie hoch Sie ihr Risiko einstufen:

Katastrophenrisiko: Der Schaden kann für den Betrieb den Existenzverlust bedeuten z.B. Brand.

Großrisiko: Die gesetzten Unternehmensziele können zwar nicht erreicht werden, das Unternehmen bleibt jedoch im Schadensfall bestehen z. B. beträchtlicher Sturmschaden bzw. Wasserschaden.

Mittleres Risiko: Die gesetzten Ziele sind bei Eintritt des Schadens gefährdet z. B. durch fehlerhaftes Produkt – Produkthaftung.

Kleineres Risiko: Es tritt keine Gefährdung der Unternehmensziele ein – meist Bagatellschäden.

1.3. Risiken abwenden

Aufgrund der Ergebnisse der Risikoerkennung und –bewertung sollten Sie überlegen, über welche Möglichkeiten Sie verfügen, diese Risiken von Ihrem Unternehmen abzuwenden: 

Risiko vermeiden: z.B. durch Veränderung des Fertigungsverfahrens oder auch Herausnahme eines gefährlichen Produkts aus dem Verkaufsprogramm.

Risiko vermindern: z.B. durch Feuerlöscher, externes Lager, externe Datensicherung.

Risiko abwälzen: z.B. durch Abschluss einer Versicherung.

1.4. Checkliste

Überlegen Sie, welche Risiken speziell auf Ihr Unternehmen einwirken können und welche Auswirkungen ein derartiges Schadensereignis für Sie und Ihr Unternehmen haben kann.

Katastrophenrisiko: 

Großrisiko:  

Mittleres Risiko: 

Kleinrisiko: Bagatellschäden – wollen Sie dieses Risiko selbst tragen? 

2. Die betrieblichen Versicherungen

2.1. Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung dient dazu, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren, zu schützen und hat zwei Funktionen:

--> die Abwehr unbegründeter Ansprüche

--> die Befriedigung begründeter Ansprüche

Ihnen als Betriebsinhaber:in wird ein wesentlicher Teil des Prozessrisikos abgenommen, welches aus den Haftungen und Gefahren der täglichen Arbeit entstehen kann. Je nach Fachgebiet ist die Gefahr, dass einer Partei (z.B. Kund:in) ein Schaden durch schuldhaftes Verhalten zugefügt wird, unterschiedlich groß. Zudem lässt sich auch eine gesteigerte Begehrlichkeit der Kund:innen für (vermeintlich) schuldhaftes Verhalten von Ihnen oder Ihren Arbeitskräften feststellen. Die Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, welcher durch Sie als Betriebsinhaber:in oder Ihre Arbeitskräfte verursacht wurde. Empfehlenswert sind möglichst hohe Versicherungssummen, da sich die Höhe der Forderung des Betroffenen nicht einschränken lässt und es dabei sehr auf die persönlichen Umstände des Geschädigten ankommt. Achten Sie unbedingt auf die Position der „reinen Vermögensschäden“ (z.B. Kosten für die Erstellung von Gutachten).

Beachten Sie bitte die gesetzlich geregelte Nachhaftung für die einzelnen Berufssparten und schließen Sie die Nachdeckung Ihres Versicherungsschutzes bereits ab Beginn des Vertrages mit ein.

Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar.

2.2. Rechtschutz

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zwei völlig unterschiedliche Dinge! Für eine optimale Verteidigung in einem Strafverfahren, die Abwehr oder Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches benötigen Sie Spezialisten. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt folgende Kosten:

 --> Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden

 --> Verteidigung in Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung

 --> Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 --> Rechtsanwalts-, Sachverständigen - und Gerichtskosten

 --> Reisekosten eines Rechtsanwaltes zu einem in- und ausländischen Gericht

 --> Stellung einer Strafkaution

Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar. 

2.3. Betriebsunterbrechung

Wenn Sie als Betriebsinhaber:in

 --> infolge einer Krankheit/eines Unfalles arbeitsunfähig werden oder

 --> Ihr Unternehmen nach einem Sachschaden nicht benutzbar ist

so laufen Ihre Kosten weiter, ohne dass ein Einkommen erwirtschaftet wird. Ein längerer Ausfall kann somit gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Im Leistungsfall werden entschädigt 

 --> der entgangene Betriebsgewinn während der Unterbrechung

 --> die fortlaufenden Kosten (z.B. Personal, Miete bis zur Wiederherstellung des Betriebes

Versicherte Gefahren:       

 --> Krankheit oder Unfall der/des Betriebsinhaberin/s

 --> Elementarereignisse (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc.) welche das Unternehmen betreffen

Karenzzeit:

Es kann eine Karenzzeit (=Selbstbehalt) vereinbart werden. Je länger die gewählte Karenzzeit, umso geringer ist die Prämie.

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme ermittelt sich aus dem Betriebsgewinn und den fortlaufenden Betriebsausgaben wie zB Gehälter, Mieten, Zinsen etc. und ist zugleich die Höchsthaftungssumme.

Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar. Versicherungsleistungen sind als Betriebsgewinn steuerpflichtig.

2.4. Berufsunfähigkeit – Sicherung des aktiven Arbeitseinkommens

Neben einer Unfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung ist dies eine der wichtigsten Vorsorgen und daher unverzichtbar.

Ihre Arbeitskraft, Ihr Kapital zur Sicherung Ihres Lebensstandards kann durch Krankheit/Unfall teilweise oder sogar gänzlich verloren gehen. Doch die laufenden Ausgaben (Rückführung von Krediten, Lebenshaltungskosten etc.) bestehen weiterhin.

Für die Dauer der Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rentenzahlung.

Die Versicherungssumme bzw. monatliche Rente ist ebenso wie die Laufzeit frei wählbar. Idealerweise entspricht der Versicherungsablauf dem gesetzlichen Pensionsalter.

Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist keine Betriebsausgabe und daher nicht absetzbar.

2.5. Betrieb

Die Einrichtung sowie bauliche Adaptierungen der Betriebsräume inkl. sämtlicher Büromöbel, Waren, einschließlich Ihrer persönlichen Sachen sowie der Ihrer Arbeitskräfte, können versichert werden.

Versicherte Gefahren:

 --> Feuer

 --> Einbruchsdiebstahl inkl. Vandalismus

 --> Leitungswasser

 --> Sturm

 --> Glasbruch

Versicherungssumme: Diese ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der gesamten Büroeinrichtung inkl. sämtlicher Anlagen und Geräte.

Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar.

2.6. Elektrogeräte und EDV

Betriebe sind mit modernsten Bildschirmen und Geräten ausgestattet. Werden diese, in der Anschaffung meist sehr teurer Geräte, funktionsunfähig, so ist deren Reparatur mit erheblichen Kosten verbunden.

Versicherte Gegenstände: Geräte und Anlagen sowie stationäre EDV, Notebooks, Telefax, Kopierer, Telefonanlage, Gegensprechanlage, Alarm- und Brandmeldeanlagen.

Versicherte Gefahren:

 --> Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit

 --> Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art

 --> indirekter Blitzschlag

Versicherungssumme: Neuwert der versicherten Geräte

Datenverlustversicherung: Durch einen Hardwareschaden verloren gegangene Daten und Programme lassen sich ebenfalls versichern, wobei sogar versehentliches Löschen von Daten oder deren Zerstörung durch Computerviren gedeckt ist. Entschädigt werden die Kosten der Wiederbeschaffung und neuerlichen Speicherung der Daten und Programme.

Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar.

2.7. Betriebliche Altersvorsorge

Steuerfreie Zukunftssicherung – Altersvorsorge für Arbeitskräfte

Sie können auf freiwilliger Basis Ihren Arbeitskräften max. EUR 300,- jährlich in Form einer Versicherung lohn- und sozialversicherungssteuerfrei zukommen lassen.

Sie schließen dabei als Versicherungsnehmer:in und Prämienzahler:in zugunsten der Arbeitskraft (= versicherte Person) eine Versicherung ab, bei welcher diese Person und auf Wahl auch der Hinterbliebene direkt begünstigt sind.

Oft ist die Zukunftssicherung eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung, da sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite von den steuerlichen Begünstigungen profitieren.


Betriebliche Lebensversicherung (Pensionszusage, Firmenpension)

Die betriebliche Lebensversicherung ist ein besonders attraktives Instrument, um für sich selbst vorzusorgen sowie wichtige Arbeitskräfte an das Unternehmen zu binden und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Versicherungsprodukte – Fachkraft Ihres Vertrauens kann Sie darüber genau informieren.

3. Empfehlungen für das Gespräch und den Vertragsabschluss

Aus den vorangegangenen Punkten leiten Sie Ihre persönliche Entscheidung ab, welche Risiken an eine Versicherung abgewälzt werden sollen.

Im Rahmen der Beratungsgespräche mit Ihrer Versicherungsfachkraft werden Ihnen viele Fragen zu Unternehmenswerten, Deckungsbeiträgen, Personalkosten u.a. gestellt werden. Diese Informationen sind wichtig und Voraussetzung, damit Ihr individuelles Deckungskonzept erstellt werden kann. Falsche Angaben aus der Überlegung heraus „niedrige Summen = niedrige Prämie“ wirken sich im Schadensfall aus (Unterversicherung) und können bis zur Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft und Vertragskündigung führen.

Viele der benötigten Informationen finden Sie in Ihrem Unternehmenskonzept. Je mehr Informationen Sie zur Verfügung stellen, umso genauer kann das Angebot für Sie erstellt werden. Das Gespräch sollte nach Möglichkeit in Ihrem Betrieb stattfinden. So kann sich die Versicherungsfachkraft persönlich ein Bild machen. Weitere Tipps finden Sie auch im „Leitfaden zur Gründung“ im Kapitel 4.4.

Kontakt:

Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

http://www.vvo.at

Fachgruppe der Versicherungsagenten

http://www.dieversicherungsagenten.at

Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

http://wko.at/ihrversicherungsmakler