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Lohnordnung Konditoren Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2025

Gültigkeit:
1.6.2025 - 31.5.2026
Gilt für:
Niederösterreich

Zusatzkollektivvertrag

Lohnvertrag abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesland Niederösterreich

b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Niederösterreich, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Chocolatier und Patissier angehören.

c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2025 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2026.

Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 15. Mai 2024 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden. Monatslohn: 167 = Stundenlohn

Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmer gültig.

LohnkategorieMonatslohn
in Euro
1. Abteilungsleiterin oder Konditorin mit Meisterprüfung2.415,00 
2. Konditorin nach dem vierten Gesellenjahr 2.402,00 
 a) zweites bis viertes Gesellenjahr 2.105,00 
 b) im ersten Gesellenjahr1.922.00
 c) Gesellinnen während der Behaltepflicht 1.897,00
3. Professionisten, Heizer, Kraftfahrer 2.123,00
4. Qualifizierte Arbeiterinnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und Tütenbäckerinnen 1.973,00
5.Arbeiterinnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte 1.897,00
6.Arbeiterinnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2) 1.897,00
7.Serviererinnen und Ladnerinnen
a) im 1. Jahr der Praxis 1.897,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.897,00

Lehrlingseinkommen

LehrjahrLehrlingseinkommen pro Monat
1. Lehrjahr589,00 Euro
2. Lehrjahr785,00 Euro
3. Lehrjahr982,00 Euro

IV. Tiefkühlzulage

Dienstnehmerinnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 1/2 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich € 11,00.

V. Begünstigungsklausel

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben.


St. Pölten, 12. Mai 2025


LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER)

Christian Heiss

Innungsmeister

Mag. Thomas Hagmann

Innungsmeister

Mag. Heinrich Schmid

Innungsgeschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Patrick Stockreiter

Sekretär

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer