Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2024

Gültigkeit:
1.2.2024 - 31.1.2025
Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits. 

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und endet somit mit 31. Jänner 2025. Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi­gungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2024

 LohnkategorieStundenlohn in EuroMonatslohn in Euro
Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)13,962.331,00 
Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung  
 a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren13,86 2.315,00 
 b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr13,052.180,00
 c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr11,631.943,00
 d) Gesellen im 1. Gesellenjahr10,891.819,00
 e) Gesellen während der Behaltepflicht10,421.740,00
3 Kraftfahrer/In11,631.943,00
4 Sonstige Arbeitnehmer/Innen  
 a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb10,731.792,00
 b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb10,421.740,00
5 Ladner/Innen und Servierer/Innen  
 a) nach 3-jähriger Praxis11,25 1.878,00
 b) nach einjähriger Praxis10,831.808,00 
 c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d)10,69 1.786,00 
 d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb10,48 1.750,00 
Lehrlingseinkommen/Monat  
 im 1. Lehrjahr3,43573,00 
 im 2. Lehrjahr4,37 729,00 
 im 3. Lehrjahr5,99 1.000,00 


IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


Linz, 10. Jänner 2024


LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

KommR Willibald Mandl

Landesinnungsmeister

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer

Mara Mikovits

Branchensekretärin