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Jugendliche Person mit langen braunen Haaren sitzt gemeinsam mit anderen Jugendlichen wartend bei einer Fensterfront
© Siphosethu Fanti/peopleimages.com | stock.adobe.com

Pflichtpraktikum von Schülern: Wissenswertes für Unternehmen

Broschüre für Betriebe erklärt, welche wichtigen rechtlichen und organisatorischen Regelungen zu beachten sind

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 01.02.2025

Pflichtpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Häufig bezeichnet man sie auch als Ferialpraktikanten, da die Praktika meist in den Ferien stattfinden. Es gibt aber wichtige Unterschiede zu Ferialarbeitnehmern. Die Broschüre zeigt die Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis sowie die arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen.