Rückenansicht zweier Personen, die auf einer Erhöhung stehen und ihre Hände in den Ästen und Blättern eines Baumes haben. Davor steht eine große Maschine, auf der Äpfel sind
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Sparte Handel

Erlass BMAW: Informationen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Mit 20. März 2024 gibt es Änderungen in Bezug auf Saisonarbeitskräfte wie rechtliche Fragen oder Anmeldeformulare.

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05.04.2024

Informationen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften 

Das BMAW hat am 20. März 2024 einen Erlass an das AMS Österreich übermittelt, welcher folgende Änderungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften beinhaltet: 

  • Die Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte sollen künftig die Information beinhalten, dass sich Saisonarbeitskräfte bei rechtlichen Fragen an die zuständige Arbeiterkammer oder Landarbeiterkammer wenden können. 
  • Das Antragsformular für Saisonbeschäftigungsbewilligungen wird dahingehend angepasst, dass Arbeitgeber bei Bereitstellung der Unterkunft bestätigen müssen, dass die Miete nicht automatisch vom Lohn der Arbeitskraft abgezogen wird. Zudem muss bestätigt werden, dass der Saisonarbeitskraft ein Mietvertrag oder ein gleichwertiges Schriftstück mit den Mietbedingungen übermittelt wird. Der Arbeitgeber muss auch bestätigen, dass die bereitgestellte Unterkunft den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsnormen und bautechnischen Vorschriften entspricht. 

Neues Service der ÖGK: Verfahrensstatus im zwischenstaatlichen Bereich 

Die ÖGK hat ihre 24/7-Services im zwischenstaatlichen Bereich ergänzt. Seit 19.3.2024 werden die Anträge nicht nur rund um die Uhr verarbeitet, auf der Plattform WEBEKU stehen auch die relevanten Informationen in Echtzeit zur Verfügung. Auch bereits abgeschlossene Verfahren werden übersichtlich dargestellt.  

In der USP-Administration müssen die Verfahrensrechte "Zwischenstaatliches" oder "ZwischenstaatlichesAlsBevollmaechtigter" aktiviert werden, damit die Historie und der Bearbeitungsstatus der zwischenstaatlichen Anträge abgefragt werden kann.

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