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Detailansicht einer Rollbandes eines Getränkerückgabeautomaten, im Vordergrund verschwommen grüne Lichter, auf Rollband grüne Glasflasche liegend
© Peter | stock.adobe.com
Sparte Handel

Förderung für die Anschaffung von Leergutrücknahmeautomaten

Ab sofort können alle Unternehmen, die gem. § 5 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen rücknahmepflichtig sind, eine Förderung beantragen.

Lesedauer: 1 Minute

17.06.2024

Das Budget für die Förderung beträgt insgesamt 17 Mio Euro, wobei 10 Mio Euro für kleine und mittlere Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels reserviert sind. Näheres zu den Förderbedingungen >>

 

Bitte beachten Sie, dass

  • das first-come-first-served-Prinzip gilt; 
  • die Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen muss;  
  • die Antragstellung bis zum 30. Juni 2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich ist, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
Infos zur Pfandverordnung

Weiterführende Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte nachstehenden Links:

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