Offenlegung − Transparenz | Wirtschaftskammer Österreich
WKÖ Funktionsentschädigungen, WKÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKÖ
Die Mitglieder des Präsidiums der WKÖ, die Obfrauen und Obmänner der Bundessparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Die Funktionsentschädigung des Präsidenten ist im Rahmen der sogenannten „Politikerpyramide“ des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) geregelt; sie beträgt 140% des Ausgangsbetrags nach § 1 Abs 1 BezBegrBVG. Es besteht kein Anspruch auf Abfertigung oder Pension (§ 50 Abs 4 WKG). Die Entschädigungen des Präsidenten, der Vizepräsident:innen sowie der Bundesspartenobleute und deren Stellvertreter:innen wurden unter Berücksichtigung der Unterschiede in der Funktion und der jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche gemäß der bundesverfassungsrechtlichen Vorgabe des § 10 Abs 2 BezBegrBVG und des einstimmigen Rahmenbeschlusses des Erweiterten Präsidiums der Bundeskammer vom 25. Juni 2025 vom Präsidium der Bundeskammer am 26. Juni 2025 festgelegt.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.
WKÖ-Funktionsentschädigungen 2025 in EUR gerundet auf 10 Cent
| Funktion | Entschädigung |
|---|---|
| Präsident | 15.158,60 brutto |
| Vizepräsident (gewählt / mit Stimme kooptiert) | 7.579,30 brutto |
| Vizepräsident (ohne Stimme kooptiert) | 6.821,40 brutto |
| Spartenobmann | 5.305,50 brutto |
| Spartenobmann-Stv. | 2.652,80 brutto |
WKÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
Übersicht: WKÖ Rechnungsabschlüsse und Voranschlag
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs. 2 Z. 5 und 31 Abs. 3 Z. 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Bei der Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen wird seitens der WKÖ ein minderheitenfreundlicher Sockelbetrag vergeben, der die kleinen Wählergruppen begünstigt. Der Rest wird in Abhängigkeit von den von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten verteilt.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2024
| Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in Euro |
|---|---|
| Fachliste der gewerblichen Wirtschaft | 113.066,58 |
| UNOS − Unternehmerisches Österreich | 209.277,85 |
| Freiheitliche Wirtschaft | 673.514,93 |
| Grüne Wirtschaft | 797.041,27 |
| Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband | 917.487,37 |
| Industrieliste | 968.993,99 |
| Österreichischer Wirtschaftsbund | 5.585.858,55 |
| 9.265.240,54 |