Porträt von einer lächelnden jungen Person mit verschränkten Armen während im Hintergrund weitere Personen in der Unschärfe stehen
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Auslandspraktika für Lehrlinge

IFA organisiert Auslandspraktika für Lehrlinge im Rahmen des EU-Programms ERASMUS+!  Über 1.000 Lehrlinge aus ganz Österreich haben bis dato Erasmus+ Fördergelder über IFA in Anspruch angenommen, wir freuen uns auf alle weiteren.

Lesedauer: 3 Minuten

Internationale Mobilität in der beruflichen Erstausbildung, insbesondere im Rahmen der Lehrlingsausbildung, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben Fachqualifikationen werden sprachliche und interkulturelle Kompetenzen immer wichtiger. Auslandspraktika sind nicht nur für Lehrlinge eine besonders nachhaltige und interessante Chance, internationale Kompetenzen zu erwerben, sondern immer auch eine Investition in ein Unternehmen sowie in eine Ausbildungseinrichtung. 

Als zentrale Anlaufstelle für Information und Beratung von Jugendlichen, Betrieben und Bildungseinrichtungen organisiert in Österreich der Internationale Fachkräfteaustausch (IFA) Auslandspraktika, beantragt, vergibt die dafür notwendigen Fördermittel und stellt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Kompetenzen sicher. Außerdem berät, bewirbt und unterstützt die OeAD-GmbH in allen Belangen internationaler Mobilität.   

Zielgruppe und Teilnehmer:innen

  • Zielgruppe sind Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis nach § 2 BAG sowie Lehrabsolven:tinnen bis längstens ein Jahr nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.  

Voraussetzungen für die Teilnahme von Lehrlingen 

  • Gute Fachkenntnisse, Selbstständigkeit, Offenheit
  • EU-Staatsbürgerschaft bzw. unbefristeter Aufenthaltstitel für Österreich, gültiger Lehrvertrag und Hauptwohnsitz in Österreich
  • Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr; Mindestalter 16 Jahre
  • Teilnahme am vorbereitenden Infomeeting  

Bewerbungsunterlagen 

  • Anmeldeformular für IFA
  • Bewerbungsschreiben an den möglichen Praktikumsbetrieb im Ausland (engl.; Anrede z.B.: to whom it may concern oder Dear Sir or Madam)
  • Ausführlicher Lebenslauf (dt. und engl.) 
  • Kurzbeschreibung des Lehrbetriebes und genaue Tätigkeitsbeschreibung (dt. und engl.)
  • Kopie des gültigen Reisepasses od. Personalausweises
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses, wenn vorhanden Zertifikate
  • Einverständniserklärung des Lehrbetriebes
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen  

Alle weiteren Informationen und die genauen Termine finden Sie in den Downloads bzw. auf der Website von IFA − Internationaler Fachkräfteaustausch

Begabtenförderung Lehrlingsmobilität 

Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm der österreichischen Wirtschaftskammern. Seit dem Jahr 2014 werden im Rahmen dieses Programms Auslandspraktika von begabten Lehrlingen gefördert.  

Die Nachfrage nach international versierten Fachkräften, die sich in Fremdsprachen und anderen Kulturen bewegen und in diesen kommunizieren können, steigt. Österreichische Unternehmen haben das schon lange erkannt, deshalb steigt auch die Nachfrage nach Lehrlingsauslandspraktika stetig an. Die österreichischen Wirtschaftskammern haben dafür die Begabtenförderung Mobilität ins Leben gerufen. Auslandspraktika sind nicht nur für Lehrlinge eine besonders nachhaltige und interessante Chance, internationale Kompetenzen zu erwerben, sondern immer auch eine Investition in ein Unternehmen.

Im Rahmen dieses Projekts sollen Auslandspraktika von Lehrlingen, die eine besondere Begabung oder besondere Leistungen vorweisen können, gefördert werden. 

Zielgruppe und Teilnehmer:innen

Zielgruppe sind Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis nach § 2 BAG sowie Lehrabsolvent:innen bis längstens ein Jahr nach abgelegter Lehrabschlussprüfung. Sie müssen besondere Leistungen nachweisen können (siehe unten). Pro Betrieb und Bundesland können maximal 2 Lehrlinge gefördert werden.

Detailinformationen zu den Terminen/Projekten (Frühjahr/Sommer/Herbst) finden auf der Website des IFA-Verein.

Kriterien zum Nachweis der Begabung

  • Lehrlinge müssen die Begabung durch einen Notendurchschnitt von max. 2,0 im letzten Berufsschulzeugnis nachweisen.
  • Lehrabsolvent:innen müssen die Begabung durch eine Auszeichnung in der Lehrabschlussprüfung nachweisen.   

Danach erstellt IFA eine Reihung der Bewerber nach Notendurchschnitt. Bei gleicher Platzierung werden folgende Kriterien zusätzlich berücksichtigt:

  • Platzierung unter den ersten 3 bei einem Wettbewerb, z.B. Fremdsprachen‐Wettbewerb, WorldSkills/EuroSkills, Berufswettbewerb, sonstiger Lehrlingswettbewerb 
  • spezifische Aus‐, Weiter‐ oder Fortbildung während der Berufsausbildung, z.B. Lehre & Matura
  • individuelle Weiterbildungen, z.B. Sommerkurse, Kurse in fachlich spezialisierten Einrichtungen (WIFI usw.)
  • nachweisliche Sozialkompetenz, z.B. Übernahme von besonderen Aufgabenbereichen in der Berufsschule/im Betrieb (Lehrlingssprecher,...)
  • Auszeichnungen durch Betrieb und/oder Berufsschule, z.B. Lehrling des Monats
  • soziale und ehrenamtliche Tätigkeiten 

Was wird gefördert?

  • vierwöchige facheinschlägige Praktika in Kleingruppen in einem Betrieb im europäischen Ausland
  • individuelle sprachliche, pädagogische und kulturelle Vorbereitung der Teilnehmer:innen und Unternehmen
  • begleitender Sprachkurs
  • Unterkunft in Gastfamilien, Apartments oder Schüler‐/Studentenheimen
  • Reise & Versicherung 

Die gesamte Organisation der Praktika erfolgt durch IFA. Die Praktika werden aus Mitteln der Begabtenförderung finanziert. Der Selbstbehalt beträgt für alle Zielländer 200 Euro pro Lehrling − ausgenommen: Großbritannien und Irland  400 Euro pro Teilnehmer:in. 

Bewerbungsunterlagen

  • Anmeldeformular für IFA (zum Download)
  • Bewerbungsschreiben an den möglichen Praktikumsbetrieb im Ausland
    (engl.; Anrede z.B.: to whom it may concern oder Dear Sir or Madam)
  • Ausführlicher Lebenslauf (dt. und engl.)
  • Kurzbeschreibung des Lehrbetriebes und genaue Tätigkeitsbeschreibung (dt. und engl.)
  • Kopie des gültigen Reisepasses od. Personalausweises
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses, wenn vorhanden Zertifikate
  • Einverständniserklärung des Lehrbetriebes
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen

Stand: 17.11.2017