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Zwei Personen mit Schutzbrillen inspizieren CNC-Maschine
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Staatliche Auszeichnung für Lehrbetriebe

Staatliche Auszeichnung gem. § 30a BAG

Lesedauer: 1 Minute

17.11.2025

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) kann Lehrbetriebe, die besondere Leistungen in der Lehrlingsausbildung erbringen, als „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ auszeichnen.

Kriterien für die Verleihung der Staatlichen Auszeichnung sind unter anderem Erfolge bei Lehrabschlussprüfungen sowie Landes- und Bundeswettbewerben, Engagement im Bereich der Berufsinformation, Kooperationen des Lehrbetriebs sowie das inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsangebot für Lehrlinge und Ausbilder.

Bitte beachten: Diese Auszeichnung wird nur für besonders außergewöhnliche Leistungen vergeben - nach einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates.