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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Neue EU-Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.2027

BMIMI-Security Kurs für behördlich zugelassene Transporteure am 27.04.2026

Lesedauer: 1 Minute

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14.04.2026

Die Beförderung im Land- und Seeverkehr von bereits sicherheitskontrollierter Luftfracht und Luftpost zwischen den Betriebsstätten reglementierter Beauftragter, bekannter Versender und von Luftfahrtunternehmen wird von diesen Stellen in vielen Fällen an externe Transporteure vergeben.  

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 vom 03.05.2024 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit wurden wesentliche Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 vorgenommen. Diese betreffen insbesondere Transporteure in der sicheren Lieferkette. Künftig gilt eine europaweit harmonisierte Zulassungspflicht für Transporteure, die schrittweise bis zum 01.01.2027 umgesetzt wird. 

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) veranstaltet am
Mo., 27. April 2026, 9:30–18:00 Uhr einen Security Kurs für Transporte für behördlich zugelassene Transporteure.  

Die Anmeldefrist ist zwar abgelaufen, auf Nachfrage im Ministerium ist eine Nachmeldung für den 27. April möglich – jedoch müssen für alle TeilnehmerInnen unbedingt zum Kursbeginn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sein, speziell die Bestätigungen zur SÜP (Sicherheitsüberprüfung ) und ggfalls E-ZÜP (falls SÜP schon länger als 1 Jahr her). 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Zugelassene Transporteure