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Wirtschaftskammer: Fakten statt Mythen

Sachliche Information anstelle wilder Spekulationen

Lesedauer: 7 Minuten

14.11.2025

Fakten statt Mythen: Richtigstellungen zu irreführender Berichterstattung

Zeitung lesen am Tablet, ki-generiert
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Aktuell kursieren immer wieder irreführende Berichte über die Wirtschaftskammerorganisation in den heimischen Medien.

Zu den Richtigstellungen

FAKT: Deshalb ist die gesetzliche Mitgliedschaft wichtig 

Die WKÖ vertritt gemeinsam mit den neun Landeskammern die Interessen von mehr als 590.000 Mitgliedsbetrieben. Die gesetzliche Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich basiert auf einem liberalen Grundgedanken. Sie ermöglicht es, die wichtigen Gesamtinteressen der Wirtschaft gegenüber Politik und Staat durch eine starke, selbstbestimmte, selbstverwaltete Organisation zu vertreten. Die Pflichtmitgliedschaft sorgt für eine starke und einheitliche Interessenvertretung - unabhängig von Größe, Branche oder Finanzstärke. 

Zu den Informationen über die gesetzliche Mitgliedschaft


FAKT: Kammerumlagen wurden mehrfach gesenkt

Die Wirtschaftskammer Österreich hat in den vergangenen Jahren mehrere Entlastungsschritte für ihre Mitglieder gesetzt. So wurden zuletzt 2019 und 2024 deutliche Beitragssenkungen durchgeführt.

Die untenstehende Grafik zeigt, wie sich die durchgeführten Entlastungsschritte auf Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen auswirken. Für die Darstellung wurden fiktive Unternehmen herangezogen:

  • So zahlt ein Großunternehmen im Jahr 2025 91.515 Euro an Kammerumlagen 1 und 2. Ohne die Beitragssenkungen seit dem Jahr 2000 würde dieses Unternehmen heute 141.648 Euro zahlen, also um 55 % mehr.
  • Ein mittleres Unternehmen zahlt im Jahr 2025 15.416 Euro an Kammerumlagen 1 und 2. Ohne die Beitragssenkungen würde dieses Unternehmen heute 23.583 Euro zahlen, also um 53 % mehr.
  • Ein kleines Unternehmen mit 3 unselbständig Beschäftigten (Voll- und Teilzeit) zahlt im Jahr 2025 326 Euro an Kammerumlagen 1 und 2. Ohne die Beitragssenkungen seit dem Jahr 2000 würde dieses Unternehmen heute 478 Euro zahlen, also um 47 % mehr.

Während das gesamte Volumen der Kammerumlagen 1 und 2 für die WKÖ im Zeitraum von 2000 bis 2024 nominell um 38,2 % gestiegen ist, stieg der Verbraucherpreisindex im gleichen Zeitraum um 79,5 %. Gleichzeitig ist die Zahl der Mitglieder um mehr als 83 % gewachsen. Das zeigt, dass die Einnahmen der WKÖ weit unter der Inflation gestiegen sind und die WKÖ ihre Produktivität laufend gesteigert hat.

FAKT: Diskutierte Rücklagen sind zum Großteil gebundenes Kapital

Grundsätzlich dienen die Rücklagen zum Ausgleich von Schwankungen bei den Aufwendungen und Erträgen ("Ausgleichsrücklage") und zur Finanzierung von besonderen Vorhaben ("zweckgewidmete Rücklagen"), wie etwa Investitionen in die Infrastruktur (z.B. Wifi-Gebäude, Talent Center, AußenwirtschaftsCenter), Bildungsprojekte oder Förderaktionen für international orientierte Unternehmen. Die sogenannte Ausgleichsrücklage soll möglichst die Höhe der Personal- und Sachaufwendungen eines Jahres betragen.

Für die gesamte Wirtschaftskammerorganisation – bestehend aus Bundeskammer, Landeskammern und den Fachorganisationen (gesamt 693) – beträgt das Gesamtvolumen der Rücklagen rund 2 Mrd. Euro. Davon entfallen jedoch fast zwei Drittel auf gebundenes Kapital, das im Anlagevermögen liegt, etwa in Form von Liegenschaften für Büros, Bezirksstellen, AußenwirtschaftsCenter oder die Bildungseinrichtungen der WIFIs sowie auf Rücklagen in den Fachorganisationen. Damit verbleiben rund 780 Mio. Euro an Rücklagen, wovon etwa 301 Mio. Euro auf die Ausgleichsrücklage und rund 479 Mio. Euro auf zweckgewidmete Rücklagen entfallen.

Die Ausgleichsrücklage reduziert sich, wenn die Wirtschaftskammer Verluste schreibt, wie das z.B. 2024 bei der WKÖ der Fall war, weil einerseits eine umfassende Beitragssenkung für die Mitglieder stattfand und andererseits die Konjunktur schwach war. 

Warum braucht es Rücklagen? 

  1. Sicherstellung der Handlungsfähigkeit in Krisen
    Die WKÖ muss in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen rasch unterstützen, ohne Leistungen einzuschränken. Dafür dient die Ausgleichsrücklage, die Schwankungen bei Aufwendungen und Erträgen abfedert und idealerweise die Höhe eines Jahres an Personal- und Sachaufwendungen erreicht. Sie reduziert sich, wenn Verluste auftreten, wie 2024 nach einer Kammerumlagensenkung bei gleichzeitig schwacher Konjunktur.
  2. Ausgleich schwankender Einnahmen 
    Die Einnahmen der WKÖ hängen von der Wirtschaftsleistung ab und sinken in Rezessionen, während die Aufgaben bestehen bleiben. Rücklagen sichern die Finanzierung zentraler Services unabhängig vom Konjunkturverlauf. Sie verhindern, dass kurzfristige Schwankungen zu Leistungsabbau führen.
  3. Finanzierung langfristiger Projekte und Investitionen
    Zweckgewidmete Rücklagen ermöglichen mehrjährige Investitionen, etwa in Wifi-Standorte, Talent Center, AußenwirtschaftsCenter, Bildungsprogramme oder Fördermaßnahmen für international orientierte Unternehmen. Solche Projekte erfordern Planungssicherheit und solide Finanzierung. Rücklagen verhindern, dass wichtige Zukunftsmaßnahmen verschoben oder abgebrochen werden.
  4. Schutz vor Mehrbelastung der Mitgliedsbetriebe
    Rücklagen verhindern Beitragserhöhungen oder Leistungsreduktionen in wirtschaftlich angespannten Zeiten. Sie stabilisieren die Finanzierung und entlasten die Unternehmen gerade dann, wenn die Liquidität im Betrieb besonders entscheidend ist. Damit leisten sie einen Beitrag zur planbaren Interessenvertretung.
  5. Haushalts- und Gebarungsgrundsätze 
    Die WKÖ ist verpflichtet (WKG), mit Beiträgen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig zu haushalten. Vorsorge durch Rücklagen ist Bestandteil ordnungsgemäßer Gebarung und damit kein freiwilliges, sondern ein notwendiges Instrument. Rücklagen garantieren eine nachhaltige, verantwortungsvolle Finanzführung.

FAKT: Das hat die WKO für Österreichs Unternehmen erreicht

Die wichtigsten interessenpolitischen Erfolge der Funktionsperiode 2020 bis 2025 auf einen Blick:

Finanzielle Entlastung

  • Senkung des Einkommensteuertarifs und Abschaffung der kalten Progression
  • Erhöhung des Gewinnfreibetrags und des Grundfreibetrags
  • KöSt-Senkung auf 23 %
  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Kleinunternehmergrenze erhöht und einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung eingeführt
  • Neue Rechtsform für Startups
  • Steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung und Startup-Mitarbeiterbeteiligung
  • Steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers und Arbeitsplatzpauschale für Selbständige
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Abschaffung der Lieferantenverpflichtung
  • Entlastung im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz
  • Abfederung der Kostensteigerung beim Netzverlustentgelt
  • Keine Erhöhung des Nachtschwerarbeitsbeitrags
  • Entfall der Valorisierung der Mauttarife und geringere CO2-Bepreisung
  • NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1), die von Unternehmen typischerweise als Liefer- und Transportfahrzeuge verwendet werden

Weniger Bürokratie

  • Kumulationsprinzip im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz abgeschafft
  • Verlängerung der Schwellenwerteverordnung
  • Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
  • UVP-Verfahren vereinfacht und beschleunigt
  • "Schonfristen" bei Betriebsübergaben
  • Begünstigungen im Bereich der Sozialversicherung
  • Entlastungen von statistischen Meldeverpflichtungen
  • Anti-Gold-Plating
  • Abschaffung von Veröffentlichungspflichten
  • GISA-Express
  • Erweiterung der e-card-Registrierungsstellen
  • Recht auf Reparatur mit Augenmaß
  • Geschäftsführerüberlassung

Anreize für Investitionen und Wachstumsimpulse

  • Investitionsprämie
  • Investitionsfreibetrag
  • Baukonjunkturpaket
  • Handwerkerbonus neu
  • Reparaturbonus neu
  • Erleichterungen bei Immobilienkäufen
  • Einführung der degressiven Abschreibung und der beschleunigten Abschreibung für Gebäude

Qualifizierte Fachkräfte im Inland

  • Neue Zielgruppen für die Lehre
  • Kostenlose Meister- und Befähigungsprüfungen und Aufwertung der Lehre
  • Leistungspaket "Länger Arbeiten"
  • Ausbau steuerbegünstigter Überstunden
  • Gezieltere Vermittlung von Arbeitslosen
  • Rechtssicherheit für Telearbeit
  • Unternehmerfreundliche Umsetzung der "Work-Life-Balance"-Richtlinie
  • Umweltstiftung für betriebsnahe Ausbildung in Umweltberufen

Qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland

  • Rot-Weiß-Rot-Karte
  • Internationale Fachkräfte-Offensive etabliert
  • Ausweitung der Mangelberufe
  • Arbeitsmarktzugang für Ukraineflüchtlinge

Moderne Bildung

  • Umsetzung der Bildungsoffensive
  • Digitale Aus- und Weiterbildung
  • Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung
  • Mehr Wirtschaftsbildung in der Sekundarstufe I
  • WIFI
  • Agenda Kinderbildung und Kinderbetreuung

Innovation und Digitalisierung

  • Digitalisierungsstrategie
  • Innovation Map
  • Künstliche Intelligenz für Betriebe nutzbar machen
  • înno up: Startup Collaboration Challenge
  • Innovationsprogramm Kreativwirtschaft 2030
  • Digitalisierung stärken
  • Erhöhung der zweiten Breitbandmilliarde auf 1,4 Mrd. Euro
  • Stärkung der Forschungsfinanzierung
  • Exzellenzcluster für Spitzenforschung
  • Weiterentwicklung der Forschungsprämie

Energietransformation

  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
  • Erneuerbare-Wärme-Paket
  • Keine Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen bis 35 kW
  • Klima- und Transformationsoffensive
  • "Made in Europe"-Bonus
  • Förderung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Stromkosten-Ausgleichsgesetz
  • Nachhaltige Mobilitätswirtschaft

Globales Netzwerk

  • 97 Außenwirtschafts-Standorte in über 72 Ländern
  • Betreuung von 64.000 österreichischen Exporteur:innen im Jahr
  • Direktförderungen und Info-Veranstaltungen im Rahmen der Internationalisierungsoffensive "go-international"
  • Born Global Launchpad für exportorientierte Startups und Scaleups
  • Anlaufstelle für wichtige Informationen: Infopoint US-Zölle & Ukraine-Servicepoint
  • Jährlich über 53.000 Beratungen für Exportunternehmen
  • Technologiescouting in internationalen Märkten
  • Binnenmarktdimension im Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission

Geopolitische Resilienz

  • Chips-Act-Umsetzung im F&E-Bereich
  • Cyberresilienz von KMU
  • Gasversorgungssicherheit
  • Blackout-Vorsorge

Mitgliedernahe Services

  • Mein WKO - WKO.at
  • Infopoints
  • EPU-Offensive
  • Gründerservice und Startup-Beratung
  • Nachhaltigkeitsservices und Informationsportal
  • Businessplan-Initiative i2b
  • Nachfolgebörse
  • Frau in der Wirtschaft
  • Junge Wirtschaft
  • Social Enterprises
  • Enterprise Europe Network

In der Krise an der Seite der Betriebe

  • Liquiditätsunterstützungen
  • Naturkatastrophen-Soforthilfe

Unterstützung in der Corona-Pandemie

  • Corona-Infopoint
  • Krisenmanagement
  • Remote-Gewerbeanmeldung über die Wirtschaftskammer
  • Sicherung der Liquidität in der Corona-Pandemie

FAKT: Zufriedenheit mit der Wirtschaftskammer

Die Zufriedenheit mit der Wirtschaftskammer wird regelmäßig mit einer Balanced Score Card gemessen. Zuletzt wurden im Rahmen der Balanced Score Card 2023 insgesamt 8.245 Mitglieder befragt. Die Messungen zeigen: Bei der Vertretung der unternehmerischen Interessen denken die Unternehmer:innen eindeutig und zuallererst an die Wirtschaftskammer

  • Gefragt nach dem wichtigsten Interessenvertreter, nennen 67% der Befragten die Wirtschaftskammer, ohne dass sie wissen, wer die Erhebung durchführt. 
  • Im langjährigen Vergleich nennen die Unternehmen die Wirtschaftskammer als ihren wichtigsten Servicepartner in Exportfragen
  • Es gibt eine hohe Zufriedenheit der Mitglieder mit den Services der Wirtschaftskammer. In über 24.000 Feedbacks erhielt das WKO Servicenetzwerk inklusive Gründerservice und AußenwirtschaftsCentern die Durchschnittsnote von 1,15 (Schulnotensystem).
  • Die Ausbildungsaktivitäten der Wirtschaftskammer werden von 80% der Mitglieder als wichtig bzw. sehr wichtig eingeschätzt. Vor allem auch die großen Unternehmen unterstreichen die Bedeutung der Ausbildungsaktivitäten mit einer Zustimmung von 86%.

Wichtige Fakten zu aktuellen Themen

Zu den medial kontrovers diskutierten Themen der Gehaltsanpassung für WKO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Neuregelung der Funktionsentschädigungen und zur gesetzlichen Mitgliedschaft möchten wir hier wichtige Fakten festhalten.


Die Gehaltsanpassungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer orientieren sich bisher immer an den Kollektivvertragsabschlüssen des Vorjahres. Diese Kollektivvertragsabschlüsse lagen im Vorjahr zum Beispiel im Handel bei 8,4 % oder bei den Metallern bei 8,6 %. Diese Vorgehensweise hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die WKO-Gehaltserhöhungen im Schnitt immer deutlich unter jenen der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gelegen sind: Im Schnitt bei nur 2,57 % in den letzten Jahren, während die Inflation in diesem Zeitraum bei 3,09 % gelegen ist.

Auf Basis der bestehenden Formel für WKO Gehaltsanpassungen hätte sich basierend auf den hohen KV-Abschlüssen des vergangenen Jahres für 2026 eine Erhöhung von 4,2 % ergeben. Eine rechnerisch korrekte Anpassung ist aber nicht immer das richtige Signal zur richtigen Zeit. Das Erweiterte Präsidium der WKÖ hat deshalb am 26. November 2025 beschlossen, die Gehaltserhöhung für das gesamte Jahr 2026 auf 2,1 % festzulegen. Gemeinsam mit der Belegschaftsvertretung soll das bisherige System der Gehaltsanpassungen nun weiterentwickelt werden. So soll eine möglichst realitätsnahe Abbildung der wirtschaftlichen Situation unserer Mitgliedsbetriebe einfließen.

Diese Entscheidung richtet sich nicht gegen unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich mit großem Einsatz arbeiten. Sie ist vielmehr Ausdruck der Solidarität mit unseren Mitgliedern, die weiterhin vor großen Herausforderungen stehen. Denn eines ist klar: Wenn wir von anderen Augenmaß verlangen, dann müssen wir selbst vorangehen. Als Kollektivvertragspartner fordern wir Lohnzurückhaltung und diese Haltung müssen wir glaubwürdig leben.

Die Wirtschaftskammer Österreich und alle 9 Landeskammern setzen für die Spitzenfunktionär:innen die seit Juni 2025 beschlossenen Erhöhungen der Funktionärsentschädigungen aus. Das bedeutet, dass die Entschädigungen auf das Niveau der alten Regelung zurückgeführt werden. Den eigenständigen Fachorganisationen wird dringend empfohlen, dieser Vorgehensweise zu folgen.

Grundsätzlich übt die überwiegende Mehrheit der Funktionäre in der Wirtschaftskammer ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für jene Funktionäre, die eine Entschädigung erhalten, gab es seit den 1990er-Jahren eine Systematik - angelehnt an die Politikergehaltspyramide auf Bund- und Landesebene. Dieses System wurde auf Anregung auch der Grünen Wirtschaft 2025 reformiert. Die bisherige Systematik war über 30 Jahre alt, regional unterschiedlich geregelt und teilweise noch auf alten Schillingwerten basierend.

Der Beginn der neuen Funktionsperiode zu Jahresbeginn war Anlass, dieses System zu modernisieren – auf Grundlage des Bundesverfassungsgesetzes zur Begrenzung öffentlicher Bezüge. Das Ergebnis: eine zeitgemäße, transparente und für die Bundes- und Landesebene jeweils einheitliche Systematik sowie der Wegfall von Zuschlägen. Der Beschluss dieser neuen Systematik erfolgte einstimmig durch alle Fraktionen im Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich.

Die Anpassung der Funktionärsentschädigung war Folge dieser Neuregelung. Ziel ist es weiterhin, eine transparente und einheitliche Regelung zu schaffen, daher wird die Neuregelung extern geprüft und bis dahin werden die Funktionärsentschädigungen ausgesetzt. 

Es gibt in Zusammenhang mit den Funktionsentschädigungen KEINEN Pensionsanspruch und auch KEINEN Anspruch auf Abfertigung. 

Wir sind uns bewusst: Als Organisation mit gesetzlicher Mitgliedschaft tragen wir besondere Verantwortung. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es uns, die Interessen der Wirtschaft gebündelt und wirkungsvoll zu vertreten. Ohne sie würde das Gesamtinteresse zugunsten einzelner Partikularinteressen geschwächt und damit auch die wirtschaftspolitische Stimme der Unternehmen. Diese Verantwortung bedeutet aber auch, besonders sorgsam mit den Beiträgen unserer Mitglieder umzugehen. Deshalb wurden die Kammerumlagen mehrfach gesenkt – zuletzt mit 1. Jänner 2024 um durchschnittlich 12 % – bei gleichzeitigem Ausbau des Service- und Beratungsangebots.

Wir scheuen hier keinen Vergleich, sind aber selber auch nicht davor gefeit, betriebsblind zu sein. Wie bereits erläutert, gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir werden unsere Strukturen und unsere Leistungen unter externer Begleitung auf den Prüfstand stellen. Wir wollen noch besser, noch mitgliedsnäher und damit noch wirksamer werden. Wir haben in den letzten Jahren viel investiert, um unsere Leistungsqualität zu verbessern - im Inland für kleine, mittlere und für große Betriebe sowie im Ausland für unsere Exportbetriebe.


WKÖ Geschäftsbericht 2024
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Ausführliche und sachliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auch in unserem aktuellen Geschäftsbericht.

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