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Person hält gefaltete Kleidung und bereitet diese für Versand vor, im Hintergrund befinden sich Kleiderstangen mit weiteren farbenfrohen Kleidungsstücken
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Ausbau der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer

Steuerliche Belastung reduziert

Lesedauer: 1 Minute

13.08.2025

Die Herausforderung 

Die steuerbürokratische Belastung der österreichischen Kleinunternehmen muss deutlich reduziert werden, damit sich diese wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Aufgrund der hohen Inflation sind viele aus den bisherigen Regelungen gefallen, da sie die Grenzen überschritten haben. 

Unser Erfolg 

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze per 1.1.2025 auf 55.000 Euro angehoben. Verbunden mit der umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ist die Einkommensteuerpauschalierung für Kleinunternehmer.

Gemäß dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wird gleichzeitig mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auch die Umsatzgrenze in der Einkommensteuerpauschalierung auf 55.000 Euro erhöht. Damit wird der Gleichklang dieser Bestimmungen wieder hergestellt und die betroffenen Kleinunternehmen von Verwaltungsaufwand entlastet. 

Vorteil für die Wirtschaft 

Weniger bürokratischer Aufwand bei der Besteuerung von Kleinunternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf den WKO Infoseiten zur  Kleinunternehmerregelung bzw. Pauschalierung für Kleinunternehmer - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer. 

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