Elektronisches Ursprungszeugnis: schneller zur Beglaubigung
Dadurch beantragen österreichische Unternehmen allgemeine Ursprungszeugnisse online und profitieren von einem einfacheren und digital prüfbaren Verfahren
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Allgemeine Ursprungszeugnisse (UZ) sind öffentliche Urkunden. Die Ausstellung bzw. Beglaubigung dieser Urkunden wurde in Österreich durch das Wirtschaftskammergesetz 1998 § 20 - BGBl. I Nr. 03/1998 i.d.g.F. den Wirtschaftskammern übertragen (= übertragener Wirkungsbereich). In der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages unterliegen die Wirtschaftskammern den Weisungen der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Finanzen.
Grundlage für die Ausstellung ist die „Richtlinie für die Ausstellung von allgemeinen (nichtpräferenziellen) Ursprungszeugnissen“.
Als Ursprung bezeichnet man die wirtschaftliche Staatszugehörigkeit von gehandelten Waren, die u.a. bei der Ermittlung der Zölle und Abgaben, von zollrechtlichen Beschränkungen und etwaiger handelspolitischer Maßnahmen erforderlich ist.
Auch im Bereich des nichtpräferenziellen Ursprungszeugnisses hält die Digitalisierung Einzug. Von der Wirtschaftskammerorganisation wurde das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) als Online-Service eingeführt, mit dem österreichische Antragsteller via Internet nichtpräferenzielle allgemeine Ursprungszeugnisse bei ihrer zuständigen Landeskammer beantragen können.
Die digitale Beantragung bietet den österreichischen Firmen diverse Vorteile. So kann das eUZ ohne gleichzeitige Vorlage und Überprüfung der notwendigen (Ursprungs-)Nachweise ausgestellt werden. Weiterhin kann der Antragsteller das elektronisch beglaubigte eUZ selbst auf Formularvordrucken ausdrucken. Ein Gang zur zuständigen Landeskammer entfällt somit. Dies führt gleichzeitig zu einer erheblichen Verkürzung des gesamten Beglaubigungsprozesses.
Einen Sicherheitsvorteil bietet das eUZ mit dem Einspielen der Daten auf einer Verification Website der Internationalen Handelskammer (ICC) (sofern durch den Antragsteller gewollt). Wenn dies gewollt wird, wird auf dem EUZ ein QR-Code angedruckt, mit dem der Empfänger überprüfen kann, ob die Daten am EUZ den beantragten Daten entsprechen.
Der Anteil der elektronisch ausgestellten UZs wächst in den letzten Jahren stetig an. Zur Zeit liegt dieser bei ca. 85 %. Das bedeutet eine enorme Verwaltungsvereinfachung für exportierende Unternehmen, die ein nichtpräferenzielles UZ benötigen.
Sollten Sie Fragen zum elektronischen Ursprungszeugnis haben, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen Ihrer zuständigen Landeskammer gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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